Als Selbständiger zusätzlich Kleingewerbe in anderem Tätigkeitsbereich möglich?
(1 Antwort)Selbständig als Optiker. Zusätzlich ein Kleingewerbe für Bürotätigkeiten möglich?
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Entschuldigung für die verspätete Antwort, das System hat diese Frage verschluckt, so dass sich erst jetzt darauf aufmerksam gemacht wurde, dass hier noch deine Antwort offen ist.
Selbstverständlich ist es möglich neben einer hauptberuflichen Selbstständigkeit in einer anderen Branche ein neues Gewerbe anzumelden. Es spielt dabei keine Rolle, ob man es Nebengewerbe oder Nebentätigkeit oder wie auch immer nennt. Gewerbe ist Gewerbe.
Dadurch die erste hauptberufliche Tätigkeit die Versicherungspflicht bereits geklärt ist, spielt auch dahingehend das zusätzliche Kleingewerbe keine Rolle. Was zu klären ist, ist die Umsatzsteuer Situation. Da verhält es sich so, wenn das Hauptgewerbe umsatzsteuerpflichtig betrieben wird, ist man auch mit dem Nebengewerbe umsatzsteuerpflichtig. Das ist leider in Deutschland so, da steuerlich sämtliche Firmen eines Unternehmers zusammengefasst werden. Trotzdem müssen für beide Gewerbe unabhängige Einnahmenüberschussrechnungen (Gewinnermittlungen) erstellt werden, um dem Finanzamt die Einkünfte aus beiden Tätigkeiten darzulegen.
Wurde aber trotzdem empfehlen, einen Steuerberater sowohl für die Beratung als auch für die Abwicklung der entsprechenden Formulare, EÜR usw. zu nutzen.
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