ALG II, Gewerbe, Gewinnermittlung, Gewinn senken durch Wareneinkauf, Freibetrag
(3 Antworten)Hallo!
Ich bin ALG II-Empfänger und wenn alles gut geht, werde ich demnächst gefördert und mein Gewerbe anmelden. Jetzt habe ich aber vorab folgende Frage zur Gewinnermittlung:
Da ich nur 100 Euro des Gewinns behalten darf, bzw. von dem was drüber liegt nur 20%, möchte ich gerne überschüssigen Gewinn reinvestieren sprich in Waren einsetzen.
Beispiel: Umsatz:1000 € abzgl. 400 € Kosten = 600 € Gewinn
Möchte aber nur 100 € Gewinn und für 500 € möchte ich neue Waren kaufen.
Die Begründung liegt nahe. Das Geschäft soll schneller wachsen!
Jetzt kann es aber in Folgemonaten sein, dass ich z.B. einen Gewinn von 2000 € habe, von dem ich dann 100 € behalten möchte und 1900 € in neue Waren einsetze. Mein Warenlager wird also ständig anwachsen, bis ich zum Ende der Förderung einen großen Warenwert im Lager habe, aber die Gewinne gleichbleibend klein gewesen sind.
Ist das aus Sicht der ARGE ok ? Ich möchte ja schnell wachsen und in die Unabhängigkeit kommen. Oder wird man mir sagen, dass ein so hoher Wareneinsatz nicht nötig ist ?
LG
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Antworten
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Moin,
ich versuche zu antworten, aber ohne Gewähr, am günstigsten ist es, dass mit der ARGE zu besprechen. Dann hat man die sichersten Antworten.
DAs Beispiel ist soweit ok, man schraubt einfach die Kosten oder Betriebsausgaben hoch und das geht am besten mit dem Wareneinkauf. Problem und Risiko:
Wenn das warenlager ständig wächst, besteht die Gefahr, das man das Zeug nicht mehr loswird. Veralterung, neue entwicklungen, verderb, Preisverfall oder ähnliche Ursachen. Das sollte auf jeden Fall vorher geklärt sein, andernfalls spart man am falschen Ende.Jetzt kann es aber in Folgemonaten sein, dass ich z.B. einen Gewinn von 2000 € habe, von dem ich dann 100 € behalten möchte und 1900 € in neue Waren einsetze.
Ich kenne das so, dass die ARGE regelmäßig (entweder alle 3 Monate (quartalsweise) oder sogar monatliche) eine betriebswirtschaftliche Auswertung haben möchte. Das ist eine Art Gewinnermittlung im Vorfeld, meist ohne Abschreibungen. Nun weiß ich nicht, ob das Einstiegsgeld dann simultan angepasst wird oder ob 12 Monate zusammengerechnet werden und durch 12 geteilt werden, so dass ein Monatsmittel oder Durchschnitt gebildet wird. Das sollte mal mit dem Amt abgeklärt werden.Oder wird man mir sagen, dass ein so hoher Wareneinsatz nicht nötig ist ?
Das kann sein, denn die ARGE hat diesbezüglich andere Mittel und Richtlinien auch entscheidungsgewalten als man es vom Finanzamt kennt. Dazu habe ich einen Artikel geschrieben mit dem Thema:
Steuerliche Gewinnermittlung wird abgeschafft
Es ist also möglich, dass der Fallmanager eine Investition verhindert oder eher als Ausgabe nciht anerkennt.Wenn also der Fallmanager der Meinung ist, das Warenlager wäre groß genug, der Umsatz zu gering und es müsse erst einmal abverkauft werden, dann denke ich, hat der das Recht, die Kosten für die Einstiegsgeldberechnung oder die Ermitlung des ALG II zu sreichen. Das finanzamt macht das aber nciht.
Man müsste nun nachweisen, das der Aufbau des warenlagers nötig ist, weil es z.B. nur in diesem Jahr diese Einkaufspreise gibt. Daher baue ich das Warenlager in diesem JAhr auf, um von den günstigen Preisen auch im nächsten JAhr noch profitieren zu können.
Aber wie gesagt, alles unter vorbehalt. das sollte vorher geschickt bei der ARGE recherchiert werden, wenn nötig anonym über dritte
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Hallo!
Vielen Dank für die schnelle und präzise Antwort. Jetzt kommt noch eine weitere Frage auf, die genauso zum Thema passt: Kann ich um den Gewinn zu senken auch Rücklagen bilden (z.B. 500 Euro im Monat) mit der Begründung, dass ich dann in einem halben Jahr eine Bestellung über 3000 Euro machen kann, bei der ich sehr viel bessere Konditionen wegen des höheren Einsatzes erzielen kann?
Oder wäre es vielleicht sogar möglich diese Rücklagen zu bilden um sich einen PKW anzuschaffen ? Vielen Dank im voraus.
LG newbieseller
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Nein, ein nicht bilanzierendes UNternehmen kann keine Rücklagen bilden und damit den GEwinn beeinflussen. Asnahme die ehemalige Ansparrücklage / Ansparabschreibung. Ist seit einiger ZEit in den Investitionsabzugsbetrag umgewandelt worden.
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