AL-Geld Bestandschutz nach Existenzabmeldung?
(3 Antworten)Hallo, bin jetzt seit 9 Monaten Existenzgründer und erhalte in Höhe meines alten AL-Geldes den Zuschuss. Ich zahle zusätzl. AL- Beitrag und werde aber nach 1 Jahr die Existenz aufgeben, Gewerbe abmelden und mich arbeitslos melden. Wie lange erhalte ich AL-Geld und in welcher Höhe. Ich bin 63 und war bis 2007 im Beruf tätig, danach 1 Jahr und 9 Mon. arbeitslos. Es soll einen Bestandsschutz geben in Höhe des alten AL-Geldes. Trifft dies bei mir zu und wie lange wird dieser Betrag gezahlt?
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Soweit ich das Verstanden habe, erhälst du durch die Zahlung des freiwilligen Arbeitslosenbeitrags deinen vollen Arbeitslosen Anspruch...
Aber genau weiß ich es natürlich nicht, frag doch am besten mal bei der Agentur für Arbeit nach, die können dir am ehesten sagen wie hoch die Ansprüche sind.
Wichtig ist halt, daß du innerhalb von 2 Jahren mindestens 12 Monate eingezahlt hast, du mußt also die 12 Monate unbedingt voll machen, besser noch ein paar Tage mehr, damit du auch wirklich Anspruch hast.Kommentar schreiben
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Hallo,
Wie lange erhalte ich AL-Geld und in welcher Höhe.
Eine Aussage darüber kann nur das Arbeitsamt selbst treffen.
Vereinbare einen Termin und stelle deine individuellen Fragen dem Sachbearbeiter. Alle getroffenen Aussagen solltest du dir schriftlich vom Arbeitsamt geben lassen. Dann bist du hinsichtlich von Terminen und Höhe des ALG auf der sicheren Seite.
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Nach dem ersten Tag im Gründerseminar kann ich das nun sogar genauer beantworten:
Man bekommt nicht sein letztes Arbeitslosengeld, sondern einen Katalog Betrag der sich nach dem richtet was man gelernt hat...
Also noch mal einiges Weniger als das ALG1 ursprünglich war.
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