Änderung des Gewerbes
(1 Antwort)ich betreibe derzeit ein Gewerbe für TV und Sattechnik, Verkauf und Reparatur. Dieses wirft nichts mehr ab und ich möchte es daher in abgewandelter Form als Nebengewerbe betreiben.
Wie müsste ich das bezeichnen um den bogen um die IHK zu kriegen? gibt es eine Liste mit Firmenbeschreibungen wo man das nachschlagen könnte? oder haben sie einen Tipp, ähnlich wie Sat-Einstellservice, TV-Installationsservice...?
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in diesem Fall wird der Bogen um die IHK sehr schwierig sein. Als IHK Pflichtmitglied Ist man als Händler quasi verpflichtet, weil man Handel betreibt. Egal in welcher Form dies geschieht, eine Mitgliedschaft wird sich nicht vermeiden lassen. Die IHK wird dies auch von anderen Ämtern mitbekommen, so dass man es schwer geheim halten kann. Eine Lösung besteht eventuell in der Größe des Unternehmens oder in den Umsätzen. Da kenne ich mich leider nicht richtig aus, da würde ich mal im Internet bei der IHK recherchieren, ab welcher Umsatzgröße mein zur Zahlung von Beiträgen verpflichtet wird.
Übrigens, wir haben herausgefunden, warum die IHK Existenzgründerseminare und Ähnliches anbietet:
Warum für die IHK Ihre Adresse im Existenzgründerseminar so wichtig ist?
Hier habe ich noch einen interessanten Beitrag zum Thema Kleingewerbe und IHK im Forum gefunden, der dieses Thema bereits aufgegriffen hat. Einfach mal lesen, ich denke das ist das richtige.
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