Absetzen Arbeitszimmer

(2 Antworten) +1 | -0

Hallo zusammen,

mit Entsetzen stellte ich jetzt erst fest, dass das Finanzamt mein Arbeitszimmer nicht mehr anerkennt.
Ich bin Dipl.-Ing. der FR Innenarchitektur + Feng Shui Beraterin und freiberuflich tätig. Wo soll ich den meine Pläne zeichen, wenn nicht in meinem Arbeitszimmer?
Das Finanzamt schmetterte mein Veto ab mit der Begründung "Lehrer bekommen auch kein Arbeitzimmer angerechnet".
Das hilft mir nicht wirklich weiter - ich bin doch kein Lehrer.

Wie kann ich mein FA überzeugen - kann mir jemand helfen und Tipps geben?

Vielen Dank
busylady

Artikel verfolgen

Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen

    Antworten

  • +0 | -0

    Hallo beschäftigte Lady,

    "Lehrer bekommen auch kein Arbeitzimmer angerechnet".


    so einfach geht es doch nicht, lies bitte mal in unseren anderen Projekt zum Thema Arbeitszimmer - dasteht etwas mehr und auch detaillierter. Im Zweifel im dortigen Forum unter http://www.betriebsausgabe.de/forum/forum-9.html nachlesen oder auch durch eine kostenlose Anmeldung (wie hier) die Frage direkt einem Steuerberater stellen. Der hat wirklich mehr Erfahrungen in diesem Bereich und kennt die heutigen Ausreden des Finanzamts.

    Ich hoffe das ist nun keine Enttäuschung, wenn ich auf dieses Forum verwiesen habe.

    Aus meinem Bauchgefühl heraus könnte man davon ausgehen, dass das Arbeitszimmer nicht unbedingt zum Einsatz kommt, es nicht der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit ist. Sie arbeiten ja doch sicher auch mal auf Baustellen oder sind bei Kunden unterwegs. Hier geht leider das alles oder nichts Prinzip, entweder alles oder kein Arbeitszimmer. Das muss aber im Zweifel nachgewiesen werden, so dass es auch sein kann, dass es bereits ein Urteil in diesem Fall gibt. Der Gesetzgeber hat es da seit denen 1.1.2007 etwas schwieriger gemacht. Lehrer fallen in der Tat raus, da sie ja nur einige Stunden abends in ihrem Arbeitszimmer sitzen und den Rest der Zeit in der Schule. Bei einem freiberuflichen Innenarchitekten kann das aber wirklich ganz anders sein, sie müssten die Arbeitszeiten irgendwie nachweisen können und gegebenenfalls dadurch plausibilisieren.


    Kommentare

  • +0 | -0

    Hallo Torsten,

    vielen Dank für die Info - ich bleib`dran!

    Viele Grüße
    busylady


    Kommentare

Verwandte Begriffe

Aus dem Magazin

Sind die Kosten für das Arbeitszimmer abzugsfähig?

Bei der steuerlichen Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmers gilt das „Alles oder Nichts Prinzip“...

Endlich Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum häuslichen Arbeitszimmer

Das Bundesverfassungsgericht beschäftigte sich jüngst mit einem Fall, bei dem es sich wieder einmal u...

2011 – Das Jahr der Änderungen für Selbstständige

Das Jahr neigt sich dem Ende zu – gut, so beginnen die meisten Weihnachtskarten im geschäftlichen ...

Aus dem Ratgeber

Arbeitszimmer falsche Deklarierung

Hallo, hab mal eine Frage, hoffentlich kann mir jemand helfen. Ich bin eine Kleinunternehmerin, meine...

Miete absetzen - noch nicht ganz klar

Guten Morgen, ich lese hier schon einige Zeit fleissig mit und habe mich nun auch angemeldet. Ich hab...

Rücklagen für Einkommenssteuer - wie hoch etwa?

Guten Tag, ich möchte ich zum Anfang nächsten Jahres selbständig machen (mit Gründungszuschuss), Misc...