Abrechnung der Fahrten mit KM/Pauschale oder 1 % Regelung
(1 Antwort)Wir haben uns am 01.11.2010 selbsstädig gemacht.
Die Fahrten von unserem Wohnort zum Geschäft betragen 53 km.
Bei unserer Haftpflicht ist das Fzg noch unter "Privater Nutzung" gemeldet.
Da das Geschäft nur 1 bis 2 x in der Woche angefahren, ist mein Gedanke , die gefahrenen Km als Pauschale in der Umsatzsteuervoranmeldung anzugeben
Wäre das I.o oder muss man das Fzg mit der 1 % Regelung führen.
Ich danke schon mal für Ihre Antworten
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Hier bringt aber jemand was gewaltig durcheinander.
- Die Kilometerpauschalen haben in der Umsatzsteuererklärung nichts zu suchen, da auf diesen Beträgen keine Umsatzsteuer oder Vorsteuer lastet.
- Man wählt entweder zwischen der 1% Methode oder dem Fahrtenbuch aus und zwar um die private Nutzung dem Finanzamt gegenüber glaubhaft zu machen, das hat nix mit der Kilometerpauschale von oben zu tun.
Meine Empfehlung: Steuerberater einsetzen, so dass nicht noch mehr Unfug betrieben wird.
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