Ab wann gewerbe anmelden?
(1 Antwort)Hallo.
ich steh gerade mitten in der planung (online Shop) zum Start und anschliessend eine Ladeneröffnung (evtl. in 2-3 Jahren)
Jetzt wirds kompliziert
Frage 1:
wann muss ich das gewerbe anmelden?
Der Tag der Gewerbeanmeldung ist ja noch nicht tag der eröffnung.
da ich ja in der gründungsphase schon ausgaben haben werde?
Onlineshopsoftware etc.
Frage 2:
wenn ich jetzt im jahre 2008 mir die software kaufe und evtl. ware einkaufe, ich aber evtl. erst zum Mai 2009 den shop eroffne habe ich bis dahin ja nur ausgaben gehabt. also jan, feb. mrz, apr. nur ausgaben.
und im mai so gott will, kommen einnahmen.
soweit so gut
Aber ich beziehe momentan noch Hartz4 d.h ich muss mntl. eine einnahmen/überschuss auf den tisch legen.
beispiel
ausgaben bis mai 600 euro
einnahmen mai 700 euro
kann ich die ausgaben von 600 euro aus den vorherigen monaten auf die einnahmen von mai rechnen?
d.h gewinn mai 100 euro.
oder werden mir die vollen 700 angerechnet als gewinn und meine vorherigen ausgaben ignoriert?
wenn ich 100 euro überschuss habe und ich die direkt wieder in ware umwandel ist mein gewinn gleich 0?
weil so ein shop eröffnet sich ja nicht von jetzt auf gleich.
das bedarf ja einiges an vorbereitung.
prüfung der agb´s und widerrufspflicht durch einen RA.
möchte meine waren auch nicht binner 2 tagen komplett einkaufen.
vielleicht mag mir ja jemand eine auskunft geben, würde mich sehr freunden
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Antworten
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hallo casa-kunterbunt,
wenn Sie unsere Suche und Forum nutzen und die Wortkombination Gewerbeanmeldung wann eingeben, erhalten Sie einige Beiträge u. a. einen mit der Überschrift Wann Kleinunternehmen? dort können Sie viel zum Thema finden. Soviel zur Frage 1.
zur Frage zwei:
Sie müssen die Ausgaben und Einnahmen immer in dem Monat erfassen, indem sie tatsächlich angefallen sind. Wenn Sie keine Einnahmen in einem Monat verzeichnen können, haben sie ebenso Ausgaben und damit ein Verlust. Und genauso groß ist dem Amt auch vorgelegt werden. Ich weiß dass die etwas kritisch, manchmal auch haarspalterisch reagieren. aber da müssen sie durch, dass Grundsicherungamt beziehungsweise die ARGE haben diesbezüglichen relativ viele Freiheiten, so dass der Sachbearbeiter oder weil Manager bei selbstständigen viel aus dem Bauch heraus oder nach eigenem Ermessen entscheiden und verlangen kann.
die Ausgaben vor der eigentlichen Gewerbeanmeldung oder Geschäftseröffnung nennt man übrigens vorweggenommene Betriebsausgaben.
Umsatzsteuerrückerstattung bei Investitionenoder werden mir die vollen 700 angerechnet als gewinn und meine vorherigen ausgaben ignoriert?
in den meisten Fällen, wird ein Durchschnitt über mehrere Monate gebildet und dann entschieden, ob Sie zu viel oder zu wenig verdienen.
wie das Einkommen oder ihr in so Verdienst im Falle einer Selbstständigkeit ermittelt wird und bei ihren ALG II angerechnet wird, steht im folgenden Beitrag.
Hinzuverdienst bei selbständigen ALG II Empfängern und Einstiegsgeld
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