Ab 2011 regelbesteuert
(1 Antwort)Ich habe ein riiiesen Problem! Bin seit 2006 als Kleinunternehmen zufrieden und auch immer brav unter 17500 geblieben...bis zu einer wahnsinnigen Gutschein-Aktion im letzten weihnachts-Geschäft. Bedeutet, dass ich um rund 3000 Euro über die Grenze kam, ohne mir bei Abgabe der Einnahmen-Überschussrechnung dessen bewusst zu sein, bzw wurde ich von meinem Steuerhelfer nicht darauf aufmerksam gemacht. Nun habe ich gestern den Bescheid bekommen, dass ich ab 2011 regelbesteuert werde. Hilfe!!!! Erstens will ich Kleinunternehmer bleiben, 2. Ist es schon Juni 2011 und wie würde das jetzt mit Umsatzsteuer-Voranmeldung, Vorauszahlung etc laufen. Muss ich jetzt schnell rückwirkend alles erledigen oder gibt es die möglichkeit, es einmal, nämlich am Jahresende zu erledigen?! Der Verwaltungsaufwand lohnt sich für mich nicht, es ist einNebengewerbe und mehr Zeit als die tatsächliche Arbeitszeit habe ich gar nicht!!!! Ich will weiter Kleinunternehmer sein und liege auch definitiv in Zukunft unter 17500, wie bisher. Die Gutscheine arbeite ich ja sowieso jetzt auch erstmal ab. Kann das Finanzamt bei einer einmaligen Überschreitung von 3000 Euro, die durch eine blöde gutschein-Aktion zustande kam, in diesem Einzelfall eine Ausnahme machen?
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Hallo,
wurde ich von meinem Steuerhelfer nicht darauf aufmerksam gemacht
Es gibt keine "Steuerhelfer", nur Steuerberater (oder Steuerbevollmächtigte), alles andere verstößt gegen das Steuerberatungsgesetz und ist eine Sache für die Bußgeldstelle des Finanzamts!
Mit einem Steuerberater wäre Ihnen das sehr wahrscheinlich so nicht passiert. Den hätten Sie vorher befragen können und der hätte Ihnen Lösungen angeboten.Aber zu spät - also, versuchen wir nun "das Kind aus dem Brunnen zu ziehen".
Zunächst verweise ich Sie mal auf den Kleinunternehmer-Rechner auf der Seite www.betriebsausgabe.de.
Da Ihr Umsatz 2010 über 17.500 EUR lag, unterliegen Sie ab 2011 (oder zumindest für 2011) der ( Umsatzsteuer-) Regelbesteuerung. Da gibt es keinen Ausweg!
Ob und in welcher Weise (monatlich/vierteljährlich/jährlich) Sie Umsatzsteuer-Voranmeldungen bzw. -Erklärungen abzugeben haben, sollte Ihnen das Finanzamt im Schreiben, in dem Sie über die Regelbesteuerung informiert wurden, mitgeteilt haben. Anderenfalls richtet sich dies nach dem fiktiven Umsatzsteuersoll 2010 (fiktive Umsatzsteuer abzüglich fiktiver Vorsteuer). In Ihrem Fall würde ich vierteljährlich vorschlagen.
Sie sollten dies aber noch kurz telefonisch mit dem Finanzamt abstimmen, damit dieses Ihre Voranmeldungen auch verarbeiten kann. Dabei kann gleichzeitig geklärt werden, ab wann diese abzugeben sind. Einige Finanzämter bestehen nicht auf die rückwirkende Abgabe ab Januar. Die Umsätze Januar - Juni können dann vereinfacht insgesamt in der Voranmeldung für das II. Kalenderviertejahr erklärt werden.
Auf jeden Fall wird (zumindest) das Jahr 2011 verwaltungstechnisch erheblich aufwendiger, als Sie es bisher gewohnt waren.
"Guter Rat schont Ihr Vermögen" - wie ein alter Spruch sagt, also gehen Sie zu einem Steuerberater und lassen Sie sich beraten. Dessen Kosten sind darüber hinaus steuerlich abzugsfähig.
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