400 € Job und Kleinunternehmen und Hartz 4
(3 Antworten)Hallo zusammen,
erstmal ein dickes Lob für diese Internetpräsenz. Endlich mal eine Seite wo man wirklich Infos findet. Aber nun habe ich doch noch ein paar Fragen:
Momentan beziehe ich Hartz 4 und gehe nebenbei auf 400€ Basis als Verkaufshilfe arbeiten. Der Verdienst beträgt allerdings nur 240 € (falls relevant).
Nun würde ich gerne ein Kleinunternehmen gründen.
Frage 1: Sollte ich ein Gewerbe anmelden, kann ich dann unter Tätigkeitsfeld mehrere Dinge eintragen? z.B. Dienstleistung im Einzelhandel und Online Handel mit Waren.
Frage 2: Die 240 € durch meinen Minijob werden bereits auf mein Hartz 4 angerechnet. Aber wie funktioniert das mit den Einnahmen aus der Selbstständigkeit? Da ich ja nun nicht weiß inwiefern anfangs Einnahmen bzw. Gewinn generiert wird. Muss ich dem Arbeitsamt dann einfach nur meinen Gewinn mitteilen un die verrechnen das oder wird das komplizierter?
Frage 3: Habe ich das richtig verstanden, dass solange ich so wenig verdiene das ich Anspruch auf Hartz 4 habe auch weiter über das Arbeitsamt krankenversichert bin, trotz Selbstständigkeit?
Frage 4: Sollte es so sein das ich auf Dauer etwa 800 € verdienen würde, (also 240€ als Verkaufshilfe und 600 € aus dem Kleinunternehmen) verfällt ja mein Anspruch auf Hartz 4. Somit habe ich dann keinen Versicherungsschutz mehr. Somit müsste ich mich dann selber versichern. Rechne ich die Summen zusammen bin ich bei 800 € - Versicherungen (in etwa 160 €) = 640 € diese Summe würde mich ja schon wieder dazu berechtigen Hartz 4 zu beantragen womit der Versicherungsschutz wieder eintritt. Wie regelt sich das?
Frage 5: Kann ich die Tätigkeit als Verkaufshilfe nicht einfach mit in meine Selbstständigkeit nehmen? Sprich das ich meinem Chef bzw. dann Kunde eine Rechnung stelle und er bezahlt diese. Stelle ich mir dann einfacher vor. Nun sind wir bei der Scheinselbstständigkeit. Aber wenn mein gwerbe einen Umsatz von 700 fährt dürfte das ja kein problem sein, da ich ja dann nicht unter die 5/6 Regel falle. Wenn ich das richtig verstanden habe muss ich nur 20 % meiner Einnahmen von anderen Kunden beziehen. Versteht mich bitte nicht falsch. Mein Ziel ist keine Scheinselbstständigkeit. Aber mein jetziger Chef wäre durch die Nebenkosten entlastet und ich hätte gewisse Grundeinnahmen durch meine Selbstständigkeit.
Frage 6: Was wäre mit folgender Möglichkeit. Mein jetziger Chef stellt mich auf Teilzeit ein. Ich verdiene 500 € bin somit verpflichtet Abgaben zu leisten. Das würde ja dann bedeuten das ich über meinen Arbeitgeber versichert bin. Somit kann ich mit meinem Kleinunternehmen ruhig 1200 € Umsatz fahren und muss trotzdem keine weiteren Abgaben an Renten bzw. Krankenversicherung machen. Richtig?
Frage 7: Welche Steuern kommen auf mich zu?
Umsatzsteuer fällt weg wegen Kleinunternehmerregel. Aber evtl. Gewerbesteuer oder sowas? (finde leider nciht den Link hab nur die Regelung für Umsatzsteuer hier gefunden)
Frage 8: Lohnt sich ein Steuerberater oder kann man das auch so relativ einfach erledigen?
das wäre es erstmal glaube ich. Wäre schön wenn ein paar Fragen beantwortet werden könnten.
Wünsche allen einen schönen Wochenanfang auch wenn das Wetter nicht so toll ist
Der Minki
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Antworten
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Hallo Minki.
Du solltest dein Unternehmen als Kleingewerbe anmelden und solange du dann ALG beziehst bist du auch sozialversichert / krankenversichert.
Du musst deinem Sachbearbeiter bei der AG jeden Monat eine Überschussrechnung ausstellen und somit dein Betriebsergebnis (Du nennst es Gewinn) offen legen.
Dies wird dann mit dem ALG verrechnet. Es gibt für ALG1 Empfänger die REgel das sie wöchentlich nur 14,9std. arbeiten dürfen (Verkaufshilfe + Selbständigkeit bei dir) da solltest Du dich noch mal informieren ob das bei dir auch so ist.
Gruß und viel Erfolg für dein Vorhaben.
Michael
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wenn sonst noch was ist, bitte neue fragen in der richtigen Kategorie stellen. Danke @coolblue74
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