2 Betriebe und nur 1 X Umsatzsteuererklärung ?
(3 Antworten)Hallo zusammen,
mein Problem ist zwar in anderen Beiträgen schon andiskutiert worden, aber den Sinn habe ich nicht verstanden.
Mein Problem:
Ich habe 2 Unternehmen:
1. Eine Photovoltaikanlage, die als Gewerbebetrieb gilt, obwohl quasi nur passiv gearbeitet wird (Sonne strahlt halt von alleine oder auch nicht).
2. Eine selbstständige freiberufliche Tätigkeit mit der ich mein Geld verdiene.
Für beide Tätigkeiten werden eigene EÜR erstellt. Um die Unternehmen sauber auseinander zu halten, gibt es zusätzlich getrennte Bankkonten bei 2 verschiedenen Banken.
Umsatz- bzw. Vorsteuersteuer durchlaufen gewinnerhöhend oder gewinnmindernd die jeweilige EÜR, dachte ich zumindest.
Bei meiner PV Anlage hatte ich im letzten Monat einen Überschuss, so dass Umsatzstreuer an das Finanzamt abzuführen ist; bei meiner freiberuflichen Tätigkeit, die gerade begonnen wurde, werde ich in den beiden ersten Monaten, mangels geschriebener Rechnungen nur Guthaben beim Finanzamt aus Vorsteuerzahlungen haben, denen keinen Mehrwertsteuer gegenüber steht.
Bei einer gemeinsamen Umsatsteuervoranmeldung, werden hier doch zwei Unternehmen gewillkürt vermischt und das Saldo aus den Umsatzsteuererklärungen nach belieben von einem Konto abgebucht bzw. auf ein beliebiges Firmenkonto rückerstattet ?
Habe ich diese Handhabung des FA richtig verstanden und gibt es Tipps, wie ich die Unternehmen sauber getrennt lassen kann ?
Ist das Ganze, sofern es so ist wie beschrieben, nicht ein Widerspruch zu Erstellung einer ordnungsgemässen EÜR ?
Danke und Gruß
Mope999
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Hallo,
Das ist korrekt, so wie du es schreibst. Man muss Einkommensteuer ( Gewinnermittlung bzw. die entsprechende EÜR) von der Umsatzsteuer trennen. das sind zwei Paar schuhe beim Finanzamt. Da ja erstellst du auch zwei verschiedene Gewinnermittlungen, aber nur eine Umsatzsteuererklärung. Es ist also korrekt. Ich mache das im übrigen auch so. Zwei Unternehmen, aber nur eine Umsatzsteuervoranmeldung.Habe ich diese Handhabung des FA richtig verstanden und gibt es Tipps, wie ich die Unternehmen sauber getrennt lassen kann ?
so wie Du es gemacht hast, ist es korrekt und richtig getrennt. Ich gebe zu, dass die Umsatzsteuervoranmeldung beziehungsweise das konsolidieren der Daten für eine Umsatzsteuervoranmeldung etwas kompliziert ist. Mein Buchführungsprogramm macht das aber ohne Probleme, sollte man drauf achten, wenn man sowas selber mit einer Software macht. Steuerberater müssen das auf jeden Fall hinbekommen, die dürfen da keine Ausrede haben.
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Danke Torsten,
aber wenn Du bei dir das gleiche Thema hast, wie stellst Du sicher, dass deine EÜR mit denzugehörigen Bankkonten stimmt ?
Beispiel:
Firma 1 habe eine Umsatzsteuerschuld von 100 €, das von Konto der Firma 1 bezahlt wird bzw. würde.
Firma 2 hat Steuerforderung von 60 €, das auf das Konto der Firma 2 vom FA einzuzahlen wäre.
Das FA saldiert dies jetzt und (Anmerkung: FA hat eine Einzugsermächtigung) zieht eventuell von dem Konto, wo es eigentlich eine Forderung gegen das Finanzamt gibt, das Saldo von 40 € ein.
Keines der beiden Firmenkonten hat am Ende des Tages den richtigen Wert bzw. ich müßte manuell Gelder hin und her überweisen.
In den beiden EÜR sind die tatsächlichen Zahlungsein- und Ausgänge zu erfassen und zu berücksichtigen.
Die Firma 1 hätte im Beispiel jetzt zuviel Erlöse von 100 €, da die Steuerschuld nicht aus dem Firmenvermögen bezahlt wurde und die Firma 2 hat im Beispiel einen Steueraufwand von 40 € statt einem Erlös von 60 €.
Auch wenn sich der beschriebene Effekt neutralisiert:
Dies ist doch eigentlich ein Verstoss gegen die GOB ?
Wenn ich den Fehler intern nicht behebe, dann ist die betriebswirtschaftliche Darstellung meiner Firmen falsch.
Wäre es daher nicht sinnvoll für jede der Firmen eine eigene Steuernummer zu beantragen oder dies zu erzwingen, indem ich z.B. 0,1 % der jeweilige Firma meiner Mutter schenke und damit eine eigene Firmensteuererklärung abgeben müßte.
Danke für nützliche Hinweise.
Mope
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Bei mir wird die Umsatzsteuer immer vom Geschäftskonto der einen Firma gebucht, auch wenn darin Erstattungen oder Zahlungen der anderen Firma enthalten sind. Das lässt sich nicht verändern und vermeiden, es betrifft aber doch sowieso dein ganzes Unternehmen. Somit ist es egal und Du musst nicht die Umsatzsteuer immer passend vom richtigen Betriebskonto abbuchen lassen. Es ist richtig, die eine Firma hat nie Zahlungen oder Erstattungen vom Finanzamt auf dem Girokonto, während dem die andere Firma ständig ans Finanzamt zahlen muss oder eben Erstattungen erhält. Das ist aber nun mal das System der Umsatzsteuer in Deutschland.
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