Rate

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Dieser meist im Zusammenhang mit einem Darlehen oder der Aufnahme von Fremdkapital stehende Begriff bezeichnet die regelmäßig wiederkehrende Zahlungsbelastung des Kapitalnehmers. Eine Rate setzt sich in der Regel aus einem Tilgungsanteil sowie einem Zinsanteil zusammen. Ähnlich verhält es sich beim Leasing, wobei aus buchhalterische Sicht zu unterscheiden ist, ob die entsprechende Zahlung aufwandswirksam oder -neutral behandelt werden muss. Da die Tilgung der Darlehensrückzahlung entspricht wird nur der Zinsanteil als Betriebsausgabe berücksichtigt. Eine Rate ist mit einem Kapitaldienst gleich zu setzen. Ist die Höhe der Rate konstant, so spricht man auch von einer Annuität, welche sich durch einen steigenden Tilgungsanteil und einen entsprechend fallenden Zinsanteil auszeichnet.

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