Rabatt

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Als Rabatt wird jeglicher Preisnachlass auf eine Rechnung bezeichnet. Bis zum Jahr 2001 wurde die Höhe des maximal zu gewährenden Rabattes gegenüber dem Endverbraucher geregelt. Seit der Reformierung des Rabattgesetzes existieren dahingehend keinerlei Beschränkungen mehr. Rabatt kann vom Unternehmer aus mehreren Beweggründen gewährt werden. So kann beispielsweise ein Anreiz zur schnelleren Zahlung geschaffen oder einen Räumungsverkauf beziehungsweise eine Lagerauflösung beschleunigt werden. Bei der Kalkulation des Verkaufspreises wird der Rabatt in der Regel vorab im Preis berücksichtigt, so dass die Gewährung eines Rabattes beim Unternehmer nicht zu unkalkulierten Gewinnminderungen führt. Beispiele für Rabattformen: Mengenrabatt, Skonto, Bonus, Personalrabatt, Treueprämien oder Frühbucherrabatt.

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  • Torsten Montag
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