Quellensteuer

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Dieser Begriff bezeichnet nicht eine spezielle Steuer, sondern ist der Oberbegriff für eine ganze Reihe von Steuerarten in Deutschland. Wird eine Steuer dort erhoben, wo die Besteuerungsgrundlage entsteht, spricht man von einer Quellensteuer. Der Endverbraucher hat insofern nicht die Aufgabe des Weiterleitens der Steuer. Beispiel: Die Mineralölsteuer oder die Biersteuer wird direkt vom Hersteller abgeführt, also dort, wo das entsprechende Produkt hergestellt wird. Ebenso verhält es sich bei der Lohnsteuer, welcher immer vom Arbeitgeber abzuführen ist.

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