Privatentnahme

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Die Überführung von Geldmitteln oder Vermögensgegenständen aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen wird als Entnahme oder Privatentnahme bezeichnet. Bei der Entnahme von Wirtschaftsgütern kann es zu einer Gewinnsteigerung durch die Ausbuchung des Restbuchwertes des Gegenstandes kommen. Wird hingegen ein Gegenstand mit einem Restbuchwert von 1 EUR aus dem Unternehmen entnommen, so resultiert daraus eine Gewinnerhöhung von einem EUR. Der Verkauf eines zum Unternehmen gehörenden Wirtschaftsgutes kann jedoch zu einer Gewinnerhöhung führen, sofern der Verkaufspreis größer ist als der Restbuchwert des Gegenstandes.
Beispiel: Ein Auto steht mit einem Restbuchwert zum 31.12.2004 von 2.400 EUR in der Anlagenbuchhaltung. Dieses Auto wird am 01.01.2005 zum Preis von 5.000 EUR verkauft. Aus buchhalterischer Sicht wird zunächst der Verkaufspreis in Höhe von 5.000 EUR als Umsatzerlös aus Anlagenverkäufen erfasst. Der Restbuchwert wird mit 2.400 EUR diesem Erlös gegenüber gestellt, so dass ein Betrag in Höhe von 2.600 EUR den Jahresgewinn des Unternehmens erhöht. Vgl. dazu Privateinlage

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