Private Kfz-Nutzung
(1 Bewertungen)Der Gesetzgeber unterstellt dem Unternehmer die Nutzung des betrieblichen Pkws zu privaten Zwecken. Den individuellen Nutzungsanteil muss der Unternehmer plausibel nachweisen. Dies kann einerseits durch ein Fahrtenbuch geschehen, in welchem lückenlose Aufzeichnung der betrieblichen und privaten Fahrten zu erfolgen haben. Diese Methode ist jedoch sehr zeitaufwändig und wird daher nur von wenigen Steuerpflichtigen korrekt und ordnungsgemäß geführt. Eine Alternative zum Fahrtenbuch liegt in der Nutzung der 1% - Methode. Dabei wird vom Bruttolistenpreis des Pkws ausgegangen und pro Monat 1% als privates Nutzungsentgelt veranschlagt. Die Zeitersparnis dieser Methode muss in vielen Fällen mit einer überhöhten Privatkorrektur der Kfz - Aufwendungen bezahlt werden. Bei LKWs oder ähnlichen Transportmitteln ist aufgrund der Bauart des Fahrzeugs nicht von einer privaten Nutzung durch den Unternehmer auszugehen. Daher entfällt hier die Korrektur der Kfz-Aufwendungen.
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