Preisnachlass
(1 Bewertungen)Die Minderung des Verkaufspreises für ein Produkt oder eine Leistung wird als Preisnachlass bezeichnet. Dabei kann dieser Nachlass vor der Rechnungslegung festgelegt werden oder mit dem Kunden direkt beim Verkaufsgespräch ausgehandelt werden. Ein möglicher Preisnachlass kann zum Beispiel in Form von Rabatt, Skonto oder durch einen Bonus gewährt werden. Preisnachlässe können auch nachträglich als Entschädigung für auftretende Mängel oder Gewährleistungsansprüche eingeräumt werden. Unternehmer gewähren häufig Skonti, um eine frühzeitige Zahlungsbereitschaft der Kunden zu honorieren. So kommt der Unternehmer schneller zu seinem geforderten Rechnungsbetrag und kann dadurch seine Forderungen vermindern.
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- Torsten Montag
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