Plausibilitätsprüfung

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Bei einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt werden häufig derartige Prüfungen durchgeführt, um die ordnungsgemäße Erfassung oder Angabe von Sachverhalten zu gewährleisten. So können beispielsweise Zinsaufwendungen mit den entsprechenden Tilgungsbeträgen plausibilisiert oder aufgrund angegebener Betriebsausgaben auf die Höhe der geltendgemachten Vorsteuer geschlossen werden, um Betrugsfälle oder Steuerhinterziehung aufzudecken.

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