Planmäßige Abschreibung

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Nach der Anschaffung eines dauernd zum Geschäftsbetrieb gehörendem Wirtschaftsgutes ist die jährliche Abnutzung im Rahmen der Abschreibung zu ermitteln. Jedes Wirtschaftsgut wird über eine bestimmte Nutzungsdauer abgeschrieben, so dass sich für jedes Jahr ein bestimmter Abschreibungsbetrag ermittelt. Die sich so ermittelnden Abschreibungsbeträge folgen einer gewissen mathematischen Berechnung. Die planmäßige Abschreibung kann sowohl einer linearen Abschreibung (Abschreibung in gleichen Jahresbeträgen) als auch einer degressiven Abschreibung (Abschreibung in fallenden Jahresbeträgen) folgen. Das Handelsgesetzbuch (HGB) verlangt, dass bei Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten um die planmäßige Abschreibung zu vermindern ist. Der Plan muss die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilen, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt werden kann. Um einen realistischen Ansatz der Vermögensgegenstände zu bekommen, können auch außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen werden.

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