Pkw
(1 Bewertungen)Der Pkw kann im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit genutzt werden. Die mit diesem Fahrzeug in Verbindung stehenden Kosten wie Kraftstoff, Kfz – Versicherung, Kfz – Steuern oder Reparaturen können gewinnmindernd als Betriebsausgabe zum Einsatz gebracht werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass eine private Nutzung des Pkws zu berücksichtigen ist. Diese kann entweder über die 1% - Methode oder durch ein lückenlos geführtes Fahrtenbuch ermittelt werden. Eine Alternative zu den tatsächlichen Kfz – Kosten stellt die Reisekostenpauschale dar. Diese deckt mit einem pauschalen Betrag sämtliche Kraftfahrzeugkosten ab. Der Pkw kann entweder aus dem Privatvermögen in das Betriebsvermögen als Sacheinlage eingebracht werden oder mittels einer Rechnung erworben und somit als notwendiges Betriebsvermögen erfasst werden. Der Existenzgründer sollte die Art des Betriebsvermögens vorher prüfen, um zwischen notwendigen Privatvermögen, gewillkürtem Betriebsvermögen oder notwendigen Betriebsvermögen zu unterscheiden. Dabei sind entsprechende Aufzeichnungen zu führen.
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- Torsten Montag
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