Pflichtversicherung

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Eine Versicherung, welche aufgrund einer gesetzlichen Regelung abgeschlossen werden muss, wird als Pflichtversicherung bezeichnet. In Deutschland betrifft dies insbesondere die Kfz Versicherung, insbesondere deren Haftpflichtversicherung, die vom Arbeitgeber in Form von Personalaufwand zu bezahlende Sozialversicherung für die Arbeitnehmer, die an die Berufsgenossenschaft zu entrichtende Unfallversicherung für Arbeitnehmer oder die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater.

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