Personenkonto

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Dieser buchhalterische Begriff bezeichnet die neben den Sachkonten existierenden Konten für Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber den Kunden oder den Lieferanten. Personenkonten können auch gegen die so genannte Offene – Posten - Buchführung ausgetauscht werden. Dabei ist jedoch die GoB zu beachten.

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