Personalaufwand
Alle Betriebsausgaben für die Arbeitnehmer eines Unternehmens werden als Personalaufwand erfasst. Dazu gehört z. B. Lohn, Gehalt, soziale Abgaben, Aufwand für die Altersversorgung und steuerlicher Abgaben wie Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag sowie Kirchensteuer.
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letzte Änderung: 20.10.2005 Aufrufe: 4158
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