Permanente Inventur

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Diese Vereinfachungsform der Inventur ist nur zulässig, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. So zum Beispiel müssen Lagerbücher oder –karteien (auch EDV unterstützt) geführt werden, aus welchen alle Zugänge und Abgänge sortiert nach Tag, Art und Menge durch Belege nachgewiesen werden können. Im Wirtschaftsjahr muss mindestens einmal eine körperliche Bestandsaufnahme durchgeführt werden, um zu prüfen ob das Vorratsvermögen tatsächlich vorhanden ist. Dabei brauchen nicht alle Bestände gleichzeitig überprüft werden, jedoch ist es unzulässig nur stichprobenhaft zu überprüfen. Unzulässig ist die permanente Inventur für leicht verderbliche oder zerbrechliche Bestände oder besonders wertvoller Wirtschaftsgüter.

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