Periodenabgrenzung

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In Abhängigkeit vom Verursachungsprinzip wird bei bilanzierenden Unternehmen Aufwand und Ertrag zeitlich abgegrenzt. Nicht die Zahlung des Aufwands oder des Ertrags ist dabei maßgebend, sondern die Zugehörigkeit in ein bestimmtes Geschäftsjahr. Versicherungen werden häufig als einmaliger Jahresbetrag im Voraus für die folgenden Monate gezahlt. Bei bilanzierenden Unternehmen ist nicht der Aufwand zum Zeitpunkt der Zahlung maßgeblich, sondern der Gesamtbetrag muss in zwei Teilbeträge aufgeteilt werden, so dass der eine Betrag als Aufwand im Vorjahr Berücksichtigung findet, der andere Betrag als Aufwand im Jahr der Zahlung angesetzt wird. Bei Erträgen wird entsprechend vorgegangen. Bsp.: Ein Unternehmer bezahlt seine betriebliche Haftpflichtversicherung für den Zeitraum vom 1. Mai 00 bis 30. März des Folgejahres am 1. April 01 in Höhe von 1.200 €. Die Periodenabgrenzung verlangt die Aufteilung dieses Betrages in 800 € für das Geschäftsjahr 01 (1. Mai bis 31. Dezember entspricht 8 Monate = 800 €) und 400 € (1. Januar bis 30. April entspricht vier Monate = 400 €) für das Folgejahr.

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