Passivierung

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Die Ausweisung eines Geschäftsvorfalls auf der Passivseite der Bilanz wird als Passivierung verstanden. Zum Beispiel führt die Aufnahme eines Darlehen einerseits zur Erhöhung des Bankbestandes auf der Aktiva, aber auch zur Erhöhung der Verbindlichkeiten auf der Passivseite, so dass die Fremdkapitalaufnahme zur Passivierung des entsprechenden Betrages führt.

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