Parkkosten

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Parkkosten entstehen bei Abstellen des KFZ auf einem gebührenpflichtigen Parkplatz bzw. in einer Tiefgarage oder einem Parkhaus und werden steuerrechtlich zu den Reisenebenkosten gezählt. Die Parkkosten, welche bei einer Dienst- oder Geschäftsreise entstehen, können daher, wie alle anderen Reisekosten auch, steuerlich angesetzt werden. Freiberufler und Gewerbetreibende können die bei einer Geschäftsreise entstandenen Parkkosten als Betriebsausgabe geltend machen.

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