Pacht

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Die Verpachtung eines Gegenstandes oder einer Sache ist der Vermietung sehr ähnlich. Eine Sache wird gegen Entgelt für eine bestimmte Pachtzeit zur Nutzung überlassen. Der Unterschied zum Mietvertrag besteht in der nicht ausschließlichen Nutzung der Sache. Der Pachtvertrag sichert also dem Pächter nicht nur die Nutzung einer Sache oder eines Grundstückes zu, sondern auch die daraus entstehenden Erträge. So kann ein Pächter durch den Pachtvertrag einer Gaststätte über die Einkünfte aus dieser Gaststätte voll verfügen. Ein Pachtvertrag führt zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, welche in der Einkommensteuererklärung anzugeben sind.

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