Ordnungsgeld

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Das Ordnungsgeld ist eine Zahlung, die eine juristische oder natürliche Person als Folge der Verletzung juristischer Normen, zu leisten hat. Als Ordnungsmittel dient das Ordnungsgeld dem Gericht dazu, ein gerichtliches Verfahren durchzusetzen. Das Ordnungsgeld gehört zu den nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben und kann auch nicht als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden.

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