Jahresarbeitsentgeltgrenze
(2 Bewertungen)Die Jahresarbeitsentgeltgrenze - kurz JAEG - ist die Grenze, bis zu welcher Angestellte in der gesetzlichen Krankenversicherungversicherungspflichtig sind. Wird diese Grenze in einem Jahr überschritten, so hat der Arbeitgeber das voraussichtliche Jahresarbeitsentgelt des kommenden Jahres zu prüfen. Wird die Grenze wieder überschritten, besteht Versicherungsfreiheit. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer entscheiden kann ob er sich weiterhin freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern lässt, oder in die private wechselt.
Mit dem Onlinerechner können Sie sich vergewissern, ob Sie "zuviel" verdienen. Es werden alle Zahlungen berücksichtigt, die zur Berechnung der JAEG heranzuziehen sind. Einfach das Jahr auswählen und die Zahlen eintragen.
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- Anna Horcher
- Als erfahrene Buchhalterin erstelle ich Vorlagen und beantworte Ihre Fragen rund um die Existenzgründung im Ratgeber.