Was Ihnen von Ihren Nebeneinkünften aus einer gewerblichen Nebentätigkeit, einem Nebengewerbe übrigbliebt, berechnet unser Steuerrechner. Nebeneinkünfte eines Arbeitnehmers bleiben steuerfrei, wenn deren Summe im Kalenderjahr maximal 410 € beträgt. Wenn die Summe der Nebeneinkünfte des Arbeitnehmers jährlich zwischen 410 € und 820 € liegt, bleiben diese nur teilweise steuerfrei. Weitere Einzelheiten zu Nebeneinkünften / Härteausgleich finden Sie in § 46 EStG und § 70 EStDV.