OHG
(1 Bewertungen)Die Personengesellschaft mit der Bezeichnung OHG wird durch einen schriftlichen Vertrag zwischen den Gesellschaftern gegründet. Beide sind gleichberechtigt und können die Gesellschaft auch allein vertreten. Beide haften unbeschränkt (mit Gesellschafts- und Privatvermögen), solidarisch (jeder für jeden) und unmittelbar (jeder Gesellschafter kann vom Gläubiger direkt zur Haftung herangezogen werden). Es ist kein Mindestkapital vorgesehen. Die Gewinnverteilung erfolgt nach dem Vertrag, andernfalls nach der Anzahl der Köpfen der beteiligten Gesellschafter. Die Eintragung ins Handelsregister ist nötig und nur über einen Notar möglich. Vorteile der OHG: Sie genießt ein hohes Ansehen und es ist keine Mindestkapital zur Gründung erforderlich. Nachteile der OHG: Nur Kaufleuten ist es möglich eine OHG zu gründen. Sie steht also Kleingewerbetreibenden nicht als Gesellschaftsform zur Verfügung. Die Gesellschafter haften mit dem Gesellschaftsvermögen und dem Privatvermögen.
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