Niederstwertprinzip

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Die kaufmännische Vorsicht verlangt vom bilanzierenden Unternehmer von zwei Wertansätzen jeweils den niedrigeren zu wählen. Diese Vorgehensweise wird mit Niederstwertprinzip bezeichnet, wobei zwischen dem strengen und dem gemilderten Niederstwertprinzip unterschieden werden muss. Das Niederstwertprinzip ist auf die Aktivseite der Bilanz und somit vorwiegend auf Anschaffung- oder Herstellungskosten anzuwenden.

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