Niederlassung
(0 Bewertungen)Jedes Unternehmen hat eine Hauptniederlassung. Darüber hinaus besteht jedoch immer die Möglichkeit, zusätzliche Niederlassungen zu errichten. Das kann sowohl direkt um die Ecke als auch auch in einer anderen Stadt oder sogar im Ausland der Fall sein. Unter einer Niederlassung versteht man daher den Standort einer Firma, der räumlich von ihrer Hauptniederlassung getrennt ist. Seltener wird hierfür auch der Begriff "Dependance" verwendet. Weiterhin unterscheidet man zwischen einer Zweigniederlassung und einer Filiale bzw. Betriebsstätte. In beiden Fällen ist jedoch trotz bestehender Hauptniederlassung eine Gewerbeanmeldung erforderlich.
Zweigniederlassung als selbständige Niederlassung
Eine Zweigniederlassung kennzeichnet sich insbesondere dadurch, dass sie wirtschaftlich selbständig ist. Und das, obwohl diese Form der Niederlassung einem Unternehmen zugehörig ist. Es handelt sich daher um keine eigene Rechtspersönlichkeit, wie es bei einem Tochterunternehmen der Fall wäre. Eine Eintragung ins Handelsregister zusätzlich zur Gewerbeanmeldung ist dennoch erforderlich. Die Zweigniederlassung führt sehr ähnliche oder gleiche Geschäfte durch, wie die Hauptniederlassung. Der Leiter der Niederlassung muss zudem über eine Handlungsvollmacht bzw. Prokura verfügen. Selbständige Niederlassungen verfügen auch über eigene Lohnabrechnungen sowie eine von der Hauptniederlassung getrennte Buchhaltung. Zudem handeln sie selbständige Niederlassung im eigenen Namen und schließen so auch Verträge ab.
Filiale als unnselbständige Niederlassung
Etwas anders sieht es bei Filialen aus, die rechtlich gesehen als Betriebsstätte behandelt werden. Diese Form der Niederlassung kennzeichnet sich vor allem dadurch, dass sie nicht selbständig ist. Sie ist von der Hauptniederlassung abhängig und verfügt daher auch über keine eigene Buchführung. Lohnabrechnungen, Vertragsabschlüsse oder auch Warenlieferungen werden über die Hauptstelle abgewickelt. Daher haben unselbständige Niederlassungen in der Regel auch keinen eigenen Leiter. Ein Eintrag ins Handelsregister ist hier nicht erforderlich.
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