Nichtigkeit
(1 Bewertungen)In juristischer Hinsicht stellt die Nichtigkeit eines Vertrages die Unwirksamkeit dieser vertraglichen Vereinbarung dar. Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann verschiedene Ursachen haben, so zum Beispiel eine fehlende notarielle Beglaubigung.
Artikel verfolgen
Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen
Interessantes aus dem Magazin
Über den Autor

- Torsten Montag
- Ich bin Dipl. Betriebswirt, zugelassener eCommerce-Berater der KfW-Bank und Experte im Bereich Suchmaschinenoptimierung sowie Geld verdienen im Internet.
NEU: Mein Videocast
Ich betreibe seit kurzem unter GründerlexikonTV auf youtube einen Channel. Dort werden nicht nur fachliche Videos zu sehen sein, sondern auch unregelmäßig ein Videocast zum eCommerce und Geld verdienen im Internet von mir veröffentlicht. Sei dabei, mach mit und lerne von meinen Fehlern und Erfahrungen.
Weitere interessante Webprojekte:
Lexikon der Betriebsausgaben
Betriebswirtschaft satt
Wir antworten auf jede Frage
Gratis anmelden und Fragen stellen.
>> Jetzt anmelden und mitmachen
Interessante Serien
Passende Vorlagen
- Kündigung Handyvertrag mit Rufnummernportierung
- Unterweisung Mitarbeiter Mitführungspflicht
- Handykündigung ohne Rufnummernportierung
- Geschäftsschließung wegen Insolvenz
- Kurzmitteilung Muster
- Kurzmitteilung
- Sofortmeldung Auftrag zur Abgabe als Muster
- Sofortmeldung Auftrag zur Abgabe
- EÜR Muster für umsatzsteuerfreie Umsätze
- EÜR für umsatzsteuerfreie Umsätze
Neueste Fragen im Ratgeber
Meistgesuchte Begriffe
Neueste Artikel im Lexikon
Verwandte Begriffe
Top bewertet im Lexikon
Aus dem Magazin
Wer Leistungen „schwarz“ bezahlt, hat keine Ansprüche auf Schadenersatz
Der Fall eines Ehepaares, das seine Hochzeitsfeier teilweise „schwarz“ bezahlen wollte, beschäftig...
Aus dem Ratgeber
Handelsvertreter zu Selbstständigem (Vertiebsunternehmen)
Guten Abend, ich habe einige wichtige Frage: ich bin derzeitig noch in einem Handelsvertretervertrag ...