Am von Torsten in kurz notiert geschrieben und am 23.11.2023 um 08:37 aktualisiert
Soforthilfen der Bundesländer

Corona-Soforthilfen für Selbständige - Alle Bundesländer

Die weltweite Ausbreitung des Coronavirus stellt die deutsche Wirtschaft vor enorme Herausforderungen. Insbesondere Solo-Selbstständige, Freiberufler, Kleinunternehmer und zum Teil auch Mittelständler bangen um ihre Existenz. Um das wirtschaftliche Überleben möglichst vieler Unternehmen zu sichern, haben alle Bundesländer Hilfsprogramme ins Leben gerufen. Auf dieser Seite erhalten Sie insbesondere einen Überblick über die Soforthilfen, als direkten Zuschüssen, die vielfach nicht zurückgezahlt werden müssen

Deutschlandfahne und Schild
Viele Bundesländer haben Soforthilfeprogramme für Unternehmer aufgelegt und zahlen direkte Zuschüsse.
© hkama / pixabay.com

+++ Diese Übersicht wird laufend aktualisiert! Letzte Aktualisierung am 23.11.2023 um 08:37 Uhr. +++

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Hinweis: 9.000 bzw. 15.000 Euro Soforthilfe vom Bund!

Unternehmen, Selbständige und Freiberufler bis maximal 10 Mitarbeiter erhalten vom Bund eine Soforthilfe bis zu 15.000 Euro.

Baden-Württemberg

Soforthilfe Corona

  • Antragsberechtige und Voraussetzungen:
    • Anträge können von gewerblichen und Sozialunternehmen, von Solo-Sselbstständigen und von Angehörigen der Freien Berufe, einschließlich Künstler/innen mit bis zu 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) und Unternehmen mit land- und forstwirtschaftlicher Urproduktion sowie der Fischerei gestellt werden, die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben.
    • Mit ihrer Selbstständigkeit müssen Antragsteller wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen oder als Freiberufler und Soloselbständige im Haupterwerb tätig sein.
    • Antragsberechtigt sind nur Unternehmen, die nichts bereits am 31.12.2019 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren gem. Art. 2 Abs. 18 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung.
  • Höhe der Soforthilfe in Baden-Württemberg:
    • 9.000 Euro für 3 Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten
    • 15.000 Euro für 3 Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten
    • 30.000 Euro für 3 Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten
  • Rückzahlung: Die Soforthilfe des Landes Baden-Württemberg muss nicht zurückerstattet werden, wenn der ausgezahlte Gesamtbetrag zur Überbrückung des Liquiditätsengpasses benötigt wird. Bei Überkompensation muss der Differenzbetrag zurückgezahlt werden.
  • Beantragung: Der Förderantrag kann hier heruntergeladen werden. Er muss vollständig ausgefüllt und dann über bw-soforthilfe.de digital eingereicht werden.

Freistaat Bayern

Soforthilfe für Selbstständige und Freiberufler in Bayern

  • Antragsberechtigte und Voraussetzungen
    • Der Zuschuss richtet sich an gewerblichen Unternehmen und selbstständigen Angehörige der Freien Berufe (bis zu 250 Erwerbstätige) gestellt werden, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte in Bayern haben.
    • Voraussetzung ist ein akuter Liquiditätsengpass. Das bedeutet, dass keine (ausreichende) Liquidität vorhanden ist, um z. B. laufende Verpflichtungen zu zahlen.
    • Vor Inanspruchnahme der Soforthilfe ist verfügbares liquides Privatvermögen einzusetzen.
    • Ab dem 20. April können auch Landwirtschaftsbetriebe mit Primärproduktion und wirtschaftlich tätige gGmbHs (z. B. Bildungseinrichtungen, Vereinscafés, Jugendzentren, Pflegeeinrichtungen, Frauenhäuser) mit mehr als 10 Beschäftigten Soforthilfe erhalten.
  • Höhe der Soforthilfe in Bayern:
    • Bis zu 5 Erwerbstätige: max. 9.000 Euro
    • Bis zu 10 Erwerbstätige: max. 15.000 Euro
    • Bis zu 50 Erwerbstätige: max. 30.000 Euro
    • Bis zu 250 Erwerbstätige: max. 50.000 Euro
  • Rückzahlung der Corona-Soforthilfe: Die Soforthilfe in Bayern muss nicht zurückerstattet werden, wenn der ausgezahlte Gesamtbetrag zur Überbrückung des Liquiditätsengpasses benötigt wird. Bei Überkompensation muss der Differenzbetrag zurückgezahlt werden.

Berlin

Soforthilfe I für kleine und mittlere Unternehmen bis 250 Mitarbeiter

  • Maßnahme: Zinslose Überbrückungskredite bis zu einer Höhe von 500.000 Euro mit einer Laufzeit von bis zu 2 Jahren. In Ausnahmefällen bis zu 2,5 Mio. Euro (Zinssatz 4,0 % p. a.)
  • Beantragung: Die Nachfrage nach den Darlehen im Rahmen der Rettungsbeihilfen Corona (Soforthilfe Paket I) übersteigt die Erwartung bei weitem. Deshalb ist die Annahme weiterer Anträge bis auf Weiteres ausgesetzt.

Soforthilfe II für Kleinunternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler

  • Antragsberechtigte: Solo-Selbständige (Personen, die eine selbständige Tätigkeit allein, d. h. ohne angestellte Mitarbeiter ausüben), Freiberufler und Kleinstunternehmen (inkl. eingetragene Vereine) mit bis zu 10 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) und Betriebsstätte bzw. Sitz in Berlin.
  • Höhe der Soforthilfe in Berlin:
    • Für Unternehmen bis 5 Beschäftigte bis zu 9.000 EUR aus Bundesmitteln
    • Für Unternehmen bis 10 Beschäftigte bis zu 15.000 EUR aus Bundesmitteln
  • Rückzahlung der Corona-Soforthilfe: Die Soforthilfe in Berlin muss nicht zurückgezahlt werden, wenn der ausgezahlte Gesamtbetrag zur Überbrückung des Liquiditätsengpasses benötigt wird. Bei Überkompensation muss der Differenzbetrag zurückgezahlt werden.
  • Beantragung: Hier kann die Soforthilfe II bei der Investitionsbank Berlin beantragt werden.

Brandenburg

Soforthilfeprogramm für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler

  • Antragsberechtigte: Gewerbliche Unternehmen und selbstständigen Angehörigen der Freien Berufe (bis zu 100 Erwerbstätige), die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte im Land Brandenburg haben.
  • Höhe der Soforthilfe in Brandenburg:
    • Bis zu 5 Erwerbstätige bis zu 9.000 Euro
    • Bis zu 15 Erwerbstätige bis zu 15.000 Euro
    • Bis zu 50 Erwerbstätige bis zu 30.000 Euro
    • Bis zu 100 Erwerbstätige bis zu 60.000 Euro
  • Rückzahlung: Die Soforthilfe in Brandenburg muss nicht zurückerstattet werden, wenn der ausgezahlte Gesamtbetrag zur Überbrückung des Liquiditätsengpasses benötigt wird. Bei Überkompensation muss der Differenzbetrag zurückgezahlt werden.
  • Beantragung: Die Soforthilfe wird von der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen kurzfristig auf das Konto der Leistungsempfänger überwiesen. Der Förderantrag kann hier abgerufen werden.

Freie Hansestadt Bremen

Corona-Soforthilfeprogramm

  • Maßnahme: Liquiditätszuschüsse zur Bewältigung der laufenden Kosten.
  • Antragsberechtigte und Voraussetzungen:
    • Kleinstunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten sowie Solo-Selbstständige und Freiberufler in Bremen und Bremerhaven erhalten die Soforthilfe des Bundes.
    • Kleine und mittlere Unternehmen mit 11 bis 49 Beschäftigten erhalten die Corona Soforthilfe des Landes.
  • Höhe der Soforthilfe in Bremen:
    • bis 10 Beschäftigte max. 15.000 Euro (je nach Mitarbeiteranzahl)
    • 11 bis 49 Beschäftigte max. 20.000 Euro (je nach nachgewiesenem Liquiditätsbedarf)
  • Rückzahlung: Die Soforthilfe in Bremen muss nicht zurückgezahlt werden, sofern sie rechtmäßig beantragt und erhalten wurde. Gewährte Zuschüsse dienen als Liquiditätshilfe bis zur Klärung und Realisierung anderer Ansprüche. Im Falle einer Überkompensation (Entschädigungs- und Versicherungsleistungen, andere Fördermaßnahmen z. B. des Bundes) sind die erhaltenen Zuschüsse anteilig zurückzuzahlen.
  • Beantragung: Hier gibt es den Förderantrag für das Bundesprogramm (bis zu 10 Mitarbeiter) und den Antrag für das Landesprogramm (11 bis 49 Mitarbeiter).

Freie und Hansestadt Hamburg

Hamburger Corona Soforthilfe (HCS)

  • Antragsberechtigte und Voraussetzungen: Kleine und mittlere Betriebe und Freiberufler, die als Adressaten der städtischen Corona-Allgemeinverfügungen unmittelbar in eine existenzbedrohende Schieflage oder existenzgefährdende Liquiditätsengpässe geraten sind.
  • Höhe der Soforthilfe in Hamburg:
    • Solo-Selbständige: 9.000 Euro vom Bund + 2.500 Euro vom Land =  max. 11.500 Euro
    • 1 bis 5 Mitarbeiter: 9.000 Euro vom Bund + 5.000 Euro vom Land =  max. 14.000 Euro
    • 5 bis 10 Mitarbeiter: 15.000 Euro vom Bund + 5.000 Euro vom Land = max. 20.000 Euro
    • 10 bis 50 Mitarbeiter: 25.000 Euro vom Land
    • 50 bis 250 Mitarbeiter: 30.000 Euro vom Land
  • Rückzahlung: Der Zuschuss des Stadtstaats Hamburg muss nicht zurückgezahlt werden, wenn der ausgezahlte Gesamtbetrag zur Überbrückung des Liquiditätsengpasses benötigt wird. Bei Überkompensation muss der Differenzbetrag zurückgezahlt werden.
  • Beantragung der Soforthilfe: Das Antragsverfahren funktioniert vollständig digital. Antragsteller können ihren Antrag online ausfüllen und absenden. Die notwendigen Nachweisdokumente können in der Webanwendung in elektronischer Form hochgeladen werden.
  • Weitere Informationen zum Hamburger Soforthilfeprogramm für von der Coronakrise Betroffene erhalten Sie hier.

Hessen

Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige

  • Maßnahme: Hessen stockt das Hilfsprogramm des Bundes auf.
  • Höhe der Soforthilfe in Hessen:
    • 0 bis 5 Arbeitnehmer: 10.000 Euro
    • 6 bis 10 Arbeitnehmer: 20.000 Euro
    • 11 bis 50 Arbeitnehmer: 30.000 Euro
  • Rückzahlung: Die Soforthilfe des Landes Hessen muss nicht zurückerstattet werden, wenn der ausgezahlte Gesamtbetrag zur Überbrückung des Liquiditätsengpasses benötigt wird. Bei Überkompensation muss der Differenzbetrag zurückgezahlt werden.
  • Beantragung: Anträge können seit dem 30.03.2020 ausschließlich online beim Regierungspräsidium Kassel gestellt werden. 

Mecklenburg-Vorpommern

  • Antragsberechtigte: Alle im Haupterwerb tätigen gewerbliche Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Solo-Selbstständige und Angehörige der Freien Berufe einschließlich Kulturschaffende mit bis zu 49 Beschäftigten, die durch die Coronapandemie in eine existenzbedrohliche Wirtschaftslage und in Liquiditätsengpässe geraten sind.
  • Höhe der Liquiditätshilfe:
    • Bis zu 5 Beschäftigte bis zu 9.000,00 Euro
    • Bis zu 10 Beschäftigte bis zu 15.000,00 Euro
    • Bis zu 24 Beschäftigte bis zu 25.000,00 Euro
    • Bis zu 49 Beschäftigte bis zu 40.000,00 Euro
    • Bis zu 100 Beschäftigte bis zu 60.000,00 Euro
  • Rückzahlung: Die Soforthilfe muss nicht zurückgezahlt werden, wenn der ausgezahlte Gesamtbetrag zur Überbrückung des Liquiditätsengpasses benötigt wird. Bei Überkompensation muss der Differenzbetrag zurückgezahlt werden.
  • Beantragung: Das Antragsformular finden Sie hier.

Niedersachen

Zuschüsse für Solo-Selbständige, Kleinst- und Kleinunternehmen

  • Antragsberechtigte: Zielgruppe sind Unternehmen, freiberuflich Tätige und Solo-Selbständige (auch Künstler und Kulturschaffende). Auch Start-ups die jünger als 5 Jahre sind erhalten den Zuschuss.
  • Höhe der Soforthilfe in Niedersachsen:
    • Bis 5 Beschäftigte: 9.000 Euro
    • Bis 10 Beschäftigte: 15.000 Euro
    • Bis 30 Beschäftigte: 20.000 Euro
    • Bis 49 Beschäftigte: 25.000 Euro
  • Rückzahlung: Die Corona-Soforthilfe muss nicht zurückergezahlt werden, wenn der ausgezahlte Gesamtbetrag zur Überbrückung des Liquiditätsengpasses benötigt wird. Bei Überkompensation muss der Differenzbetrag zurückgezahlt werden.
  • Beantragung: Die Antragsstellung ist seit dem 25.03.2020 bei der NBank möglich.

Nordrhein-Westfalen

Soforthilfen für Kleinunternehmen

  • Maßnahme: Das Soforthilfeprogramm für kleine und mittlere Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Solo-Selbstständige und Freiberufler des Landes Nordrhein-Westfalen baut auf dem Hilfsprogramm des Bundes auf. NRW stockt das Programm auf und zahlt Unternehmen mit 10 bis 50 Beschäftigten ebenfalls einen Zuschuss.
  • Höhe der Soforthilfe in Nordrhein-Westfalen:
    • Bis 5 Mitarbeiter: 9.000 Euro (Bundesleistung)
    • Bis 10 Mitarbeiter: 15.000 Euro (Bundesleistung)
    • Bis 50 Mitarbeiter: 25.000 Euro (Landesleistung)
  • Rückzahlung: Die CoronaSoforthilfe muss nicht zurückgezahlt werden, wenn der gezahlte Gesamtbetrag zur Überbrückung des Liquiditätsengpasses genutzt wird. Bei Überkompensation muss der Differenzbetrag zurückgezahlt werden.
  • Beantragung: Der vollelektronische Antrag auf NRW-Soforthilfe 2020 an die Bezirksregierung ist hier möglich.
  • Achtung: NRW hat die Auszahlung der Soforthilfe bis auf Weiteres gestoppt, weil Betrusgversuche festgestellt wurden. Ab dem 17. April können wieder Anträge gestellt werden.

Soforthilfeprogramm für freischaffende Künstler

  • Maßnahme: Für die von der Coronakrise betroffenen Künstler in NRW wurde ein Soforthilfeprogramm in Höhe von 5 Millionen Euro aufgelegt. Betroffen sind selbstständige Künstler die zum Beispiel mit Auftragseinbrüchen und Liquiditätsengpässen zu kämpfen haben.
  • Höhe der Soforthilfe in NRW: Künstler erhalten eine existenzsichernde Einmalzahlung in Höhe von bis zu 2.000 Euro.
  • Rückzahlung: Dieser Zuschuss der nordrhein-westfälischen Landesregierung muss nicht zurückgezahlt werden.
  • Beantragung der Künstler-Soforthilfe: Das am 20. März als Überbrückungshilfe angelaufene Sonderförderprogramm des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft ist inzwischen ausgeschöpft. An einer Folgelösung wird derzeit gearbeitet.

Rheinland-Pfalz

Das Land Rheinland-Pfalz nutzt die Unterstützung des Bundes und erweitert diese durch Sofortdarlehen, die zurückgezahlt werden müssen.

  • Antragsberechtigte: Alle von der Corona-Krise in ihrer Existenz bedrohten Solo-Selbständige, Angehörige der Freien Berufe und kleine Unternehmen einschließlich Unternehmen mit landwirtschaftlicher Urproduktion mit bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent), die
    • wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen oder
    • im Haupterwerb als Freiberufler oder Selbstständige tätig sind, und
    • ihre Tätigkeit von einer rheinland-pfälzischen Betriebsstätte oder einem Sitz der Geschäftsführung in Rheinland-Pfalz aus ausführen,
    • bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sind und
    • ihre Waren oder Dienstleistungen bereits vor dem 31. Dezember 2019 am Markt angeboten haben und die durch die Coronapandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind.
  • Höhe der Soforthilfe in Rheinland-Pfalz:
    • Bis zu 5 Beschäftigte: 9.000 Euro Bundeszuschuss + 10.000 Euro Sofortdarlehen bei Bedarf (max. 19.000 Euro)
    • Bis zu 10 Beschäftigte: 15.000 Euro Bundeszuschuss + 10.000 Euro Sofortdarlehen bei Bedarf (max. 25.000 Euro)
    • Bis zu 30 Beschäftigte: 30.000 Euro Sofortdarlehen des Landes zzgl. Landeszuschuss über 30 % der Darlehenssumme
    • Die Sofortdarlehen haben eine Laufzeit von 6 Jahren und sind bis Ende des 2021 zins- und tilgungsfrei.
  • Rückzahlung: Der Bundeszuschuss muss nicht zurückgezahlt werden, wenn der ausgezahlte Gesamtbetrag zur Überbrückung des Liquiditätsengpasses benötigt wird. Bei Überkompensation muss der Differenzbetrag zurückgezahlt werden.
  • Beantragung: Der Antrag kann hier abgerufen werden. Er muss ausgefüllt, unterzeichnet und nur im PDF-Format eingescannt ausschließlich an csh@isb.rlp.de geschickt werden.

Saarland

Soforthilfen für Kleinunternehmer, Künstler und Kulturschaffende

  • Antragsberechtigte und Voraussetzungen:
    • Kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 10 sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitern
    • Auch für freiberuflich tätigen Künstlern und Kulturschaffende.
  • Höhe der Soforthilfe im Saarland: 9.000 (bis zu 5 Mitarbeiter) oder 15.000 Euro (bis zu 10 Mitarbeiter)
  • Rückzahlung: Der Zuschuss muss nicht zurückerstattet werden, wenn der ausgezahlte Gesamtbetrag zur Überbrückung des Liquiditätsengpasses benötigt wird. Bei Überkompensation muss der Differenzbetrag zurückgezahlt werden.
  • Beantragung: Es kann nicht mehr über das Landesprogramm beantragt werden, sondern es MUSS das Bundesprogramm genutzt werden! (Häufige Fragen dazu.)

Freistaat Sachsen

  • Hinweis: Die SAB zahlt aufgrund betrügerischer Aktivitäten ab sofort nur noch auf die Bankverbindung aus, die gegenüber der Finanzverwaltung angegeben wurde (zum Beispiel im Rahmen des Einkommenssteuerbescheids).
  • Antragsberechtigte: Antragsberechtigt für die Förderung sind Solo-Selbständige, Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb und kleine Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent) mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.
  • Höhe der Soforthilfe in Sachsen:
    • Bei bis zu 5 Beschäftigten bis zu 9.000 Euro
    • Bei bis zu 10 Beschäftigten bis zu 15.000 Euro
  • Rückzahlung: Der Zuschuss muss nicht zurückerstattet werden, wenn der ausgezahlte Gesamtbetrag zur Überbrückung des Liquiditätsengpasses benötigt wird. Bei Überkompensation muss der Differenzbetrag zurückgezahlt werden.
  • Beantragung: Der Antrag muss über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank (SAB) gestellt werden. Dafür ist es notwendig sich zu registrieren. Die Beantragung ist ab sofort möglich.

Sachsen-Anhalt

Corona-Soforthilfe

  • Höhe der Soforthilfe in Sachsen-Anhalt:
    • Bis zu 5 Mitarbeitern: bis zu 9.000 Euro
    • 6 bis 10 Mitarbeitern: bis zu 15.000 Euro
    • 11 bis 25 Mitarbeitern: bis zu 20.000 Euro
    • 26 bis 50 Mitarbeitern: bis zu 25.000 Euro
  • Rückzahlung: Der Zuschuss von Sachsen-Anhalt muss nicht zurückgezahlt werden, wenn der ausgezahlte Gesamtbetrag zur Überbrückung des Liquiditätsengpasses benötigt wird. Bei Überkompensation muss der Differenzbetrag zurückgezahlt werden.
  • Beantragung: Der Antrag kann hier bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt abgerufen werden und vorzugsweise per E-Mail an soforthilfe-corona@ib-lsa.de geschickt werden.

Corona-Soforthilfe für Künstler

  • Antragsberechtigte und Voraussetzungen:
    • Künstler, die in den Bereichen Musik, darstellende oder bildende Kunst ihre künstlerische Tätigkeit schaffen, ausüben oder lehren sowie Schriftstellerinnen und Schriftsteller.
    • Die künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeit wird erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausgeübt.
    • Der Wohnsitz muss in Sachsen-Anhalt liegen.
  • Höhe der Soforthilfe für Künstler in Sachsen-Anhalt: 400 Euro pro Monat für zunächst maximal 2 Monate
  • Rückzahlung der Künstler-Soforthilfe: Der monatliche Zuschuss muss nicht zurückgehzahlt werden.
  • Beantragung: Antrag ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und per E-Mail oder Post an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt schicken.

Schleswig-Holstein

  • Maßnahme: Die Landesregierung von Schleswig-Holstein stellt 500 Millionen Euro Soforthilfen für Unternehmen bereit, deren Existenz von der Coronakrise bedroht ist. 100 Millionen Euro davon werden als direkt Zuschüsse ausbezahlt.
  • Antragsberechtigte und Voraussetzungen: Kleinstunternehmer, kleine Gewerbetreibende und Solo-Selbstständige in einer existenzbedrohlichen Wirtschaftslage, wenn für sie in Höhe der Soforthilfe keine Ansprüche auf Bundeshilfen bestehen.
  • Höhe der Soforthilfe:
    • 9.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 5 Mitarbeiter
    • 15.000 Euro bei bis zu 10 Mitarbeitern
    • 30.000 Euro bei bis zu 50 Mitarbietern 
  • Rückzahlung: Die Soforthilfe muss nicht zurückerstattet werden, wenn der ausgezahlte Gesamtbetrag zur Überbrückung des Liquiditätsengpasses benötigt wird. Bei Überkompensation muss der Differenzbetrag zurückgezahlt werden.
  • Beantragung: Der Antrag auf Gewährung einer Soforthilfe durch das Land Schleswig-Holstein kann hier abgerufen werden.

Freistaat Thüringen

Corona-Soforthilfe Thüringen

  • Antragsberechtigte:
    • Im Haupterwerb tätige gewerbliche Unternehmen inkl. Einzelunternehmen
    • Unternehmen der Branche 86.9 (Gesundheitswesen, wenn die über keine Gewerbeanmeldung verfügen)
    • wirtschaftsnahe freie Berufe und die Kreativwirtschaft
  • Höhe der Soforthilfe:
    • Bis zu 5 Erwerbstätige: max. 9.000 Euro
    • Bis zu 10 Erwerbstätige: max. 15.000 Euro
    • Bis zu 25 Erwerbstätige: max. 20.000 Euro
    • Bis zu 50 Erwerbstätige: max. 30.000 Euro
  • Rückzahlung: Die Thüringer Soforthilfe muss nicht zurückgezahlt werden, wenn der ausgezahlte Gesamtbetrag zur Überbrückung des Liquiditätsengpasses benötigt wird. Bei Überkompensation muss der Differenzbetrag zurückgezahlt werden.
  • Beantragung: Der Soforthilfe-Antrag kann ab sofort bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) abgerufen werden.
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Gründerlexikon.de-Autor: Torsten
Torsten Montag ist seit 2004 als Chefredakteur inhaltlich für das Gründerlexikon verantwortlich. Er ist regelmäßig Interviewpartner sowie Gastautor von Fachbeiträgen externer Medien zum Thema Gründung und Selbständigkeit. Bevor er gruenderlexikon.de gegründet hat, war er als Steuerfachangestellter und Betriebswirt ua. bei PwC und einer Steuerkanzlei in Thüringen tätig.

Corona Soforthilfe: Jetzt Liquiditätsengpass berechnen

rotes Auto steht mit einem Rad an Flussufer. Ist vom Weg abgekommen, hier: Liquiditätsengpass berechnen
Passen Sie auf, dass Sie niemals in einen solchen Engpass mit Ihren Finanzen navigieren. So wie dieser Autofahrer sein Fahrzeug in einen viel zu engen Weg gefahren hat und am Ende fast im Fluss lag. Voraussetzung um Soforthilfe vom Bund oder Land zu erhalten ist ein Liquiditätsengpass.
© Torsten Montag / gruenderlexikon.de

Wer in der Coronakrise monetäre Zuschüsse, Kredite oder andere Soforthilfen beantragen will, der muss in der Regel unter einem Liquiditätsengpass leiden und diesen auch nachweisen können. Aber was genau bedeutet Liquidität, wie berechnet man sie und ab wann berechtigt sie zur Beantragung von Corona-Soforthilfen? Dieser Artikel klärt auf!

Überbrückungshilfe für Selbstständige und Freiberufler

Corona-Überbrückungshilfe
Corona-Überbrückungshilfe für Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler bis Ende des Jahres möglich
© viarami / pixabay.com

Die Corona-Pandemie ist nach wie vor nicht ausgestanden – schon gar nicht wirtschaftlich. Um die Existenz angeschlagener Unternehmen, Selbstständiger und Freiberufler zu sichern, zahlt der Bund mit der neuen Corona-Überbrückungshilfe bis zu 50.000 Euro pro Monat. Wir klären in diesem Artikel, wer die Überbrückungshilfe bekommt, wie sie beantragt werden muss und welche Fristen dabei zu beachten sind.

Systemrelevante Berufe 2021 nach Bundesländern sortiert

Kindergartenkinder Mit Brottasche vor dem Kindergarten
Systemrelevante Berufe entscheiden in den meisten Bundesländern über die Notbetreuung der Kinder
© EME

Eltern haben es während der Corona-Krise doppelt schwer. Wer arbeiten muss und kleine Kinder hat, muss eine Lösung für die Betreuung finden. Es ist ein ewiges Hin und Her zwischen Öffnung und Lockdown. Wo und wie können Eltern, die arbeiten gehen müssen, ihre Kinder betreuen lassen? Es gibt die Möglichkeit der Notbetreuung, wenn man einem systemrelevanten Beruf angehört. Aber auch für Eltern, die nicht in solchen Berufen arbeiten, können unter Umständen ihre Kinder betreuen lassen.