Nennwert

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Der gesetzliche Wert eines Zahlungsmittels, wie z. B. von Aktien, Banknoten, Münzen oder festverzinslichen Wertpapieren, wird durch den sogenannten Nennwert angegeben. Üblich ist die Verwendung des Begriffs in Verbindung mit Aktien oder Anleihen. Der Nennwert von Aktien gibt z. B. an, wie viel des Grundkapitals auf eine Aktie entfällt - also mit welchem Anteil der Aktionär am Grundkapital der Aktiengesellschaft beteiligt ist. Der Nennwert von Anleihen stellt die Basis für die Verzinsung und Höhe der Forderung dar.

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