Nachträgliche Anschaffungskosten

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Aufwendungen, die nach der Anschaffung eines Wirtschaftsgutes anfallen jedoch wirtschaftlich zum Anschaffungsgegenstand gerechnet werden müssen. Bspw.: Der Kauf eines Pkws und die nachträgliche Installation einer Anhängerkupplung. Bei der Anhängerkupplung handelt es sich um nachträgliche Anschaffungskosten, welche ebenso wie der Pkw über die Nutzungsdauer verteilt abgeschrieben werden müssen.

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