Nachrangdarlehen

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Kredite, welche im Insolvenzfall nach der Tilgung aller anderen Verbindlichkeiten und Schulden bedient werden, bezeichnet man als Nachrangdarlehen. Dieses Risiko führt in der Regel zu höheren Zinsbelastungen als gewöhnliche Darlehen. Vgl. dazu Mezzanindarlehen

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