Nachhaltigkeit

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Ein Gewerbebetrieb verlangt neben der Gewinnerzielungsabsicht auch eine auf Dauer angelegte gewerbliche Betätigung, was mit dem Begriff der Nachhaltigkeit bezeichnet wird. Eine kurzfristige Beendigung der Gewerbebetätigung soll auf absehbare Zeit schnellstmöglich wieder zu einer Aufnahme der Tätigkeit führen, so dass auch in diesem Fall der Nachhaltigkeit Rechnung getragen wird.

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