Mini GmbH

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Die Bezeichnung Mini- GmbH wird als Synonym für die sogenannte Unternehmergesellschaft (UG Gesellschaft) verwendet. Als Unterform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung ( GmbH) wurde sie für kleine und mittlere Unternehmungsgründungen konzipiert.

Das Stammkapital muss im Gegensatz zur GmbH nicht 25.000 sondern nur 1 Euro betragen.

Die Haftung ist ab dem Zeitpunkt der Eintragung ins Handelsregister, genau wie bei der GmbH, auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt.

Die Mini-GmbH hat als juristische Person eine eigene Rechtspersönlichkeit und wird von einem Geschäftsführer vertreten.

Die Gesellschafter sind allerdings dazu verpflichtet, jährlich 25 % des Gewinnes in die Rücklagen des Unternehmens einzubringen. Ist eine Höhe von 25.000 Euro erreicht, kann die Mini GmbH sich in eine GmbH umwandeln.

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