Midi-Job

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Geringfügig Beschäftigte mit einem Verdienst zwischen 400 € und 800 € gehen einem sogenannten Midi-Job nach. Der Arbeitnehmer muss innerhalb dieser Verdienstgrenze nicht die vollen Sozialversicherungsabgaben bezahlen, sondern es existiert eine sogenannte Gleitzone, durch welche der Abgabenprozentsatz von ca. 4% bis zum vollen Sozialversicherungsbeitrag steigt. Vgl. auch Mini–Job, Nebenjob

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