Meldepflicht-Krankenkassen

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Arbeitgeber haben gegenüber den Krankenkassen die Verpflichtung, den Beginn, die Beendigung, die Änderungen, den Wechsel oder die Unterbrechungen eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses zu melden. Daneben müssen auch persönliche Daten wie Staatsangehörigkeit, Vorname und Name oder Beginn und Ende der Berufsausbildung übermittelt werden.

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