Meldefristen-Bundesagentur für Arbeit

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Arbeitnehmer haben die Verpflichtung die Bundesagentur für Arbeit nach einer Kündigung unverzüglich zu unterrichten. Sollte es sich um ein befristetes Arbeitsverhältnis handeln, so ist eine Meldung innerhalb von 30 Tagen vor Ablauf der Befristung nötig. Bei verspäteter oder gänzlich fehlender Meldung kann die Bundesagentur eine Kürzung des Arbeitslosengeldes festlegen. Die Höhe kann zwischen 7 € und 50 € variieren und für längstens 30 Tage verhängt werden.

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