Meisterpflicht

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Handwerker dürften bisher nur ein Gewerbe eröffnen, wenn Sie einen Meistertitel nachweisen konnten. Diese Verpflichtung wurde weitestgehend aufgehoben, so dass einige der Handwerksberufe auch ohne den Meistertitel gewerblich ausgeführt werden können. Dazu ist es jedoch erforderlich, dass der Unternehmer bzw. Geschäftsführer eine sechsjährige Berufserfahrung nachweisen kann, wobei vier Jahre in leitender Stellung ausgeführt werden mussten.

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