Mehraufwand für Verpflegung
(1 Bewertungen)Durch Geschäftsreisen eines Unternehmers entstehen zusätzliche Aufwendungen für die Verpflegung des Unternehmers. Diese Zusatzkosten sind im Rahmen von Pauschalen als Betriebsausgaben abzugsfähig. So kann bei einer Abwesenheit von mindestens 8 Stunden ein Betrag von 6 € geltend gemacht werden. Bei einer Abwesenheit von mindestens 14 Stunden erhöht sich der Betrag auf 12 € und bei einer 24 – stündigen Abwesenheit können 24 € gewinnmindernd geltend gemacht werden. Für Abwesenheiten im Ausland gelten entsprechend andere Pauschalen. Die Mehraufwendungen für Verpflegung sollten nicht mit Bewirtungsaufwendungen oder Aufwendungen für das Personal verwechselt werden. Es handelt sich ausschließlich um die Verpflegung des Unternehmers. Um die Verpflegungskosten nachweisen zu können, sollte eine Reisekostenabrechnung erstellt werden.
Siehe auch Verpflegungskosten und Reisekosten.
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