Maßgeblichkeit

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Die Maßgeblichkeit ist nur von bilanzierenden Unternehmern zu beachten. Der Begriff verbindet die Handelsbilanz mit der Steuerbilanz, wonach die Bilanzierung und Bewertung der Handelsbilanz für die Steuerbilanz maßgeblich sind. So ist ein handelsrechtliches Bilanzierungsgebot auch im steuerrechtlichen Sinne eine Gebot.
Ein handelsrechtliches Verbot ist ebenso im Steuerrecht ein Verbot.
Die umgekehrte Maßgeblichkeit kommt dann zur Anwendung, wenn das Steuerrecht andere Regelungen festlegt, so dass ein Gebot oder Verbot des Handelsrechts im Steuerrecht umgekehrt wird. Für Land- und Forstwirte und Freiberufler gelten die Regelungen der Maßgeblichkeit nicht.

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