Zuschuss für Beratung bei Gründung aus der Arbeitslosigkeit

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Existenzgründer, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig machen wollen, können ab 1. Oktober 2008 mit einem neuen Zuschuss rechnen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat dem Gründercoaching Deutschland einen neuen Baustein, den Zuschuss für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit, hinzugefügt. Nur Gründer, die entweder Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld erhalten, sind förderfähig.

1. Wer hat Anspruch auf diesen Zuschuss?

Dieser Zuschuss wird Existenzgründern innerhalb des ersten Jahres für in Anspruch genommene Expertenhilfe gezahlt. Das bedeutet bei einer Gründung zum 15.01.09, kann dieser Zuschuss bis zum 14.01.10 beantragt und in Anspruch genommen werden.

2. Wie hoch ist der Zuschuss?

Das Beratungshonorar des Experten darf max. 4.000 EUR betragen. Davon werden 90% das entspricht 3.600 EUR als Zuschuss gewährt. Die restlichen 10% gleich 400 EUR muss der Gründer selbst tragen.

3. Wo muss der Antrag gestellt werden?

Den Antrag muss der Jungunternehmer bei seinem zuständigen Regionalpartner, i.d.R. ist das die zuständige IHK oder Handwerkskammer, stellen.

4. Wie kommt der Antrag zur KfW?

Der Existenzgründer stellt dem Regionalpartner der KfW seine Geschäftsidee vor. Dieser prüft ab, ob die Fördervoraussetzungen eingehalten worden sind. Wenn die formalen und inhaltlichen Gegebenheiten erfüllt sind, sendet der Regionalpartner den Antrag und sein positives Votum an die KfW.

5. Wie geht es bei der KfW weiter?

Die KfW entscheidet allein auf Basis des Votums vom Regionalpartner und sendet dem Gründer die Zusage.

6. Förderzusage, und was dann?

Nach der Förderzusage kann sich der Existenzgründer einen Gründercoach aussuchen. Der Coach muss allerdings in der KfW-Beraterbörse gelistet und für das Gründercoaching Deutschland freigeschaltet sein. Der Jungunternehmer schließt dann mit dem Berater einen schriftlichen Vertrag über den Inhalt des Coachings und die Höhe des Tageshonorars ab.

7. Wie kommt der Berater an sein Geld?

Nach Beendigung des Coachings erstellt der Berater einen Coachingbericht und eine Gesamtrechnung. 10% der Gesamtrechnung muss der Existenzgründer dem Berater überweisen. Dann reicht der Gründer den Coachingbericht, die Gesamtrechnung und die Kopie des Zahlungsbeleges über den Eigenanteil bei der KfW ein. Die KfW zahlt dann den Zuschuss für die Beratung an den Gründercoach aus.

Zuschussrechner

Die KfW Mittelstandsbank hat für die Jungunternehmer einen Zuschussrechner bereitgestellt. Mit diesem Rechner kann der Unternehmer seinen maximalen Zuschuss ermitteln oder überprüfen.

Quelle:
Eigene Erfahrungen

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  • Guten Tag, Ich habe vor mit meinen Neffen, einen Imbiss zu übernehmen und beziehe ALG II. Nun wollte ich mal wissen, ob es möglich ist auf einen Kredit bei euch. Das Geschäft läuft sehr gut mit gutes Einkommen. 100.000 Euro Kredit über 5 Jahre benötigen wir von euch wen es möglich ist. Mit freudlichen Grüßen Sami Ahmed

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  • [...] beantragt werden. Das Coching gibt es mitlerweile gar nicht mehr. Es wurde durch das Gründungscoaching Deutschland der Kfw [...]

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  • Sorry, aber leider sind wir kein Kreditinstitut. Posten Sie doch Ihr Anliegen etwas ausführlicher in unserem Forum unter http://www.gruenderlexikon.de/forum/ vielleicht finden Sie da einen Kapitalgeber.

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  • [...] Zuschuss für Beratung bei Gründung aus der Arbeitslosigkeit - erhöhte Förderung [...]

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  • Hallo... der Zuschuss für Beratung bei Gründung aus der Arbeitslosigkeit in Höhe von 4000€ kann nur das Coaching in Anspruch genommen werden, oder auch für andere Leistungen eines Beraters wie z.B. eines Steuerberaters ?

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  • [...] Zuschuss für Beratung bei Gründung aus der Arbeitslosigkeit Folgende Begriffe im Forum Erstgespräch   bekomm ich nen Zuschuss zur Existenzgründung?   Presse-Coach für Existenzgründer und junge Unternehmen Förderung   Produktportfolio und Ladenlokal erweitern - Kapitalbeschaffung bzw. Investoren finden   gründung und 20h Arbeit IHK    Kleingewerbe bzw. Gewerbeanmeldung bei Minijob?   Kosten fressen mich auf, bitte helfen Kfw   Marktlücke mit Potenzial entdeckt... Wo finde ich einen Investor?    Kleingewerbe anmelden was ist wichtig? Regionalpartner   Kann man Kfw Kredite über eine Onlinebank beantragen?   Wo kriege ich hilfe?? [...]

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    • Das Gründercoaching Deutschland kann auch für Leistungen des Steuerberaters in Anspruch genommen werden, aber nicht für Buchführung oder Jahresabschluss.

      Was ist von der Förderung ausgeschlossen? Von der Förderung ausgeschlossen sind Coachingmaßnahmen: * im Vorgründungsbereich; * die überwiegend Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen zum Inhalt haben; * die die Ausarbeitung von Verträgen, die Aufstellung von Jahresabschlüssen, Buchführungsarbeiten sowie die Erarbeitung von EDV- Software zum Inhalt haben; * die überwiegend gutachterliche Stellungnahmen zum Inhalt haben; * die - über den Eigenanteil hinaus - mit anderen öffentlichen Zuschüssen finanziert werden;
      Quelle: KFW Mittelstandsbank Weitere Fragen bitte im Forum unter http://www.gruenderlexikon.de/forum/

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  • Evelyn Brandies
  • Mein Name ist Evelyn Brandies, ich schreibe als Redakteurin u.a. für das Gründerlexikon. Weiterhin unterstütze ich als gelernte Bilanzbuchhalterin Existenzgründer beim Aufbau ihrer Buchhaltung.