Zuschuss für Beratung bei Gründung aus der Arbeitslosigkeit
(1 Bewertungen)
Existenzgründer, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig machen wollen, können ab 1. Oktober 2008 mit einem neuen Zuschuss rechnen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat dem Gründercoaching Deutschland einen neuen Baustein, den Zuschuss für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit, hinzugefügt. Nur Gründer, die entweder Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld erhalten, sind förderfähig.
1. Wer hat Anspruch auf diesen Zuschuss?
Dieser Zuschuss wird Existenzgründern innerhalb des ersten Jahres für in Anspruch genommene Expertenhilfe gezahlt. Das bedeutet bei einer Gründung zum 15.01.09, kann dieser Zuschuss bis zum 14.01.10 beantragt und in Anspruch genommen werden.
2. Wie hoch ist der Zuschuss?
Das Beratungshonorar des Experten darf max. 4.000 EUR betragen. Davon werden 90% das entspricht 3.600 EUR als Zuschuss gewährt. Die restlichen 10% gleich 400 EUR muss der Gründer selbst tragen.
3. Wo muss der Antrag gestellt werden?
Den Antrag muss der Jungunternehmer bei seinem zuständigen Regionalpartner, i.d.R. ist das die zuständige IHK oder Handwerkskammer, stellen.
4. Wie kommt der Antrag zur KfW?
Der Existenzgründer stellt dem Regionalpartner der KfW seine Geschäftsidee vor. Dieser prüft ab, ob die Fördervoraussetzungen eingehalten worden sind. Wenn die formalen und inhaltlichen Gegebenheiten erfüllt sind, sendet der Regionalpartner den Antrag und sein positives Votum an die KfW.
5. Wie geht es bei der KfW weiter?
Die KfW entscheidet allein auf Basis des Votums vom Regionalpartner und sendet dem Gründer die Zusage.
6. Förderzusage, und was dann?
Nach der Förderzusage kann sich der Existenzgründer einen Gründercoach aussuchen. Der Coach muss allerdings in der KfW-Beraterbörse gelistet und für das Gründercoaching Deutschland freigeschaltet sein. Der Jungunternehmer schließt dann mit dem Berater einen schriftlichen Vertrag über den Inhalt des Coachings und die Höhe des Tageshonorars ab.
7. Wie kommt der Berater an sein Geld?
Nach Beendigung des Coachings erstellt der Berater einen Coachingbericht und eine Gesamtrechnung. 10% der Gesamtrechnung muss der Existenzgründer dem Berater überweisen. Dann reicht der Gründer den Coachingbericht, die Gesamtrechnung und die Kopie des Zahlungsbeleges über den Eigenanteil bei der KfW ein. Die KfW zahlt dann den Zuschuss für die Beratung an den Gründercoach aus.
Zuschussrechner
Die KfW Mittelstandsbank hat für die Jungunternehmer einen Zuschussrechner bereitgestellt. Mit diesem Rechner kann der Unternehmer seinen maximalen Zuschuss ermitteln oder überprüfen.
Quelle:
Eigene ErfahrungenBenutzer die diesen Artikel gelesen haben, haben auch folgende Artikel gelesen:
Artikel verfolgen
Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen
Häufig gelesen
Vorlage Abtretungserklärung
Häufig gesucht und nachgefragt wird eine Vorlage zur Abtretungserklärung. Abtretungserklärungen si...
E-Book: Die 10 häufigsten Fragen zum Nebengewerbe und zur Nebentätigkeit
Endlich der eigene Herr sein, das eigene Wissen nutzbringend anwenden oder sein Hobby zum Beruf mache...
Wann muss ich eine Umsatzsteuererklärung abgeben? FAQ 20
Sehr häufig wir im Forum die Frage gestellt: Wann muss ich eine Steuererklärung abgeben? oder Welc...
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung FAQ 16
Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, auch ...
Anlage EÜR für 2009 online
Soeben habe ich die Nachricht erhalten, dass der Vordruck zur Einnahmenüberschussrechnung EÜR 2009...
Zuletzt geschrieben
GmbH-Haftung – Geschäftsführer in der Wissensfalle 
Die Geschäftsführer der GmbH sind nicht annähernd so sicher vor der Haftung mit dem Privatvermögen...
Verschenken Sie zum Richtfest auch noch Gutscheine, Deko und Blumen? 
Wenn der Dachstuhl gesetzt ist, atmet der Bauherr erst einmal auf: das ganze Projekt ist endlich a...
Rentenversicherungspflicht: Selbstständige werden geschröpft! 
Es ist ja nun nicht so, als wären Selbstständige durch ihr Geschäftsrisiko und den großen Wettbewe...
Gute Ideen zahlen sich aus: Kongress Junge IKT-Wirtschaft 
Kongress ‚Junge IKT-Wirtschaft: Gründen – Investieren – Wachsen’ am 6. Juni in Berlin, Bundeswirts...
Neue Studie: Steigende Gründungsquoten von Migranten 
Das Institut für Mittelstandsforschung ifm hat im März eine neue Studie zum Thema „Bedeutung, Trie...
Das könnte Sie auch im Magazin interessieren
Interessantes aus den E-Books
Interessantes aus dem Ratgeber
Wir antworten auf jede Frage
Gratis anmelden und Fragen stellen.
>> Jetzt anmelden und mitmachen
Interessantes aus den Vorlagen
Interessantes aus den Onlinerechner
Interessante Serien
Neueste Artikel im Magazin
Über den Autor

- Evelyn Brandies
- Mein Name ist Evelyn Brandies, ich schreibe als Redakteurin u.a. für das Gründerlexikon. Weiterhin unterstütze ich als gelernte Bilanzbuchhalterin Existenzgründer beim Aufbau ihrer Buchhaltung.
kommentiert von Gast am 23. November 2008
Guten Tag, Ich habe vor mit meinen Neffen, einen Imbiss zu übernehmen und beziehe ALG II. Nun wollte ich mal wissen, ob es möglich ist auf einen Kredit bei euch. Das Geschäft läuft sehr gut mit gutes Einkommen. 100.000 Euro Kredit über 5 Jahre benötigen wir von euch wen es möglich ist. Mit freudlichen Grüßen Sami Ahmed
Kommentar kommentieren
kommentiert von Gast am 8. Dezember 2008
[...] beantragt werden. Das Coching gibt es mitlerweile gar nicht mehr. Es wurde durch das Gründungscoaching Deutschland der Kfw [...]
Kommentar kommentieren
kommentiert von Torsten Montag am 8. Dezember 2008
Sorry, aber leider sind wir kein Kreditinstitut. Posten Sie doch Ihr Anliegen etwas ausführlicher in unserem Forum unter http://www.gruenderlexikon.de/forum/ vielleicht finden Sie da einen Kapitalgeber.
Kommentar kommentieren
kommentiert von Gast am 7. April 2009
[...] Zuschuss für Beratung bei Gründung aus der Arbeitslosigkeit - erhöhte Förderung [...]
Kommentar kommentieren
kommentiert von Gast am 8. Juli 2009
Hallo... der Zuschuss für Beratung bei Gründung aus der Arbeitslosigkeit in Höhe von 4000€ kann nur das Coaching in Anspruch genommen werden, oder auch für andere Leistungen eines Beraters wie z.B. eines Steuerberaters ?
Kommentar kommentieren
kommentiert von Gast am 16. Oktober 2010
[...] Zuschuss für Beratung bei Gründung aus der Arbeitslosigkeit Folgende Begriffe im Forum Erstgespräch bekomm ich nen Zuschuss zur Existenzgründung? Presse-Coach für Existenzgründer und junge Unternehmen Förderung Produktportfolio und Ladenlokal erweitern - Kapitalbeschaffung bzw. Investoren finden gründung und 20h Arbeit IHK Kleingewerbe bzw. Gewerbeanmeldung bei Minijob? Kosten fressen mich auf, bitte helfen Kfw Marktlücke mit Potenzial entdeckt... Wo finde ich einen Investor? Kleingewerbe anmelden was ist wichtig? Regionalpartner Kann man Kfw Kredite über eine Onlinebank beantragen? Wo kriege ich hilfe?? [...]
Kommentar kommentieren
kommentiert von Torsten Montag am 8. Juli 2009
Das Gründercoaching Deutschland kann auch für Leistungen des Steuerberaters in Anspruch genommen werden, aber nicht für Buchführung oder Jahresabschluss.
Quelle: KFW Mittelstandsbank Weitere Fragen bitte im Forum unter http://www.gruenderlexikon.de/forum/Kommentar kommentieren