Zusammensetzung der Autosteuern

(1 Bewertungen) +1 -0


Die Autosteuern sind auch für Existenzgründer nicht zu unterschätzen, denn ein privates und/oder ein Betriebsfahrzeug wird wohl ein jedes Unternehmen benötigen. Dabei kommt es auf verschiedene Punkte an, die berücksichtigt werden. Die Autosteuern, auch bekannt als Kfz-Steuern, richten sich in der Regel nach der Art und der Größe des Autos, dem Hubraum und dem Schadstoffausstoß.

Je nachdem, welcher Schadstoffklasse der jeweilige Wagen zugeordnet wird, kommen unterschiedlich hohe Steuern in Betracht. Auch ergeben sich massive Unterschiede durch die Form des verbrauchten Kraftstoffs. Normale Benziner beispielsweise verursachen oft deutlich geringere Autosteuern, als es bei Fahrzeugen der Fall ist, die mit Diesel angetrieben werden.

Die Schadstoffklassen bei den Autosteuern

Bereits seit einigen Jahren wird bei der Berechnung der Autosteuern auch auf die Schadstoffklassen geachtet. Hierbei gilt, dass die Schadstoffklassen nach dem Schadstoffausstoß des Wagens bestimmt werden. Moderne Fahrzeuge können auch mit entsprechend guten Schadstoffklassen aufwarten, die geringere Autosteuern mit sich bringen.

Zu Beginn dieses Jahres wurde jedoch im Rahmen des Konjunkturpakets II noch weiter auf den Schadstoffausstoß eingegangen. So berechnen sich die Autosteuern mittlerweile aus zwei Komponenten, nämlich dem Hubraum auf der einen Seite und dem Schadstoffausstoß auf der anderen Seite.

Die genauen Kosten

Für Kraftfahrzeuge, die weniger als 120 Gramm CO2 ausstoßen, werden trotz der seit 01.07.2009 gültigen Neuregelungen nach den alten Regelungen und somit nur nach dem Hubraum berechnet. Pro 100 Kubikzentimeter Hubraum werden dabei 2,00 Euro berechnet. Fahrzeuge, die mehr CO2 ausstoßen, zahlen seit diesem Zeitpunkt mehr. Pro Gramm CO2, das mehr ausgestoßen wird, fallen zwei Euro zusätzliche Kosten bei Benzinern an. Halter von Dieselfahrzeugen werden mit 9,50 Euro pro Gramm belastet.

Nicht alle Fahrzeuge sind betroffen

Von den Neuregelungen sind nicht alle Fahrzeuge betroffen. Lediglich Fahrzeuge, die ab dem 01.07.2009 zugelassen wurden, werden nach der neuen Regelung besteuert. Für Altfahrzeuge, deren Erstzulassung vor dem 05.11.2008 stattfand, werden die alten Regelungen für die Autosteuern auch weiterhin angewandt. Dieser Bestandsschutz gilt selbst für gebrauchte Autos, die den Besitzer wechseln. Bis 2013 soll die Regelung ebenfalls erhalten bleiben.

Fahrzeuge, die zwischen dem 05.11.2008 und dem 30.06.2009 zugelassen wurden, sind regelmäßig von der Steuer befreit. Existenzgründer sollten deshalb genau prüfen, wie ihre Autosteuern berechnet werden. Auch von Vorteilen, wie sie bei öffentlich genutzten Fahrzeugen und für Behinderte gelten, sollte auf jeden Fall Gebrauch gemacht werden. Diese Personengruppen bzw. Fahrzeugtypen sind nämlich in vielen Fällen von der Steuer befreit.

Quelle:
KFZ-Steuer

Artikel verfolgen

Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen


Häufig gelesen

Vorlage Abtretungserklärung

Häufig gesucht und nachgefragt wird eine Vorlage zur Abtretungserklärung. Abtretungserklärungen si...

E-Book: Die 10 häufigsten Fragen zum Nebengewerbe und zur Nebentätigkeit

Endlich der eigene Herr sein, das eigene Wissen nutzbringend anwenden oder sein Hobby zum Beruf mache...

Wann muss ich eine Umsatzsteuererklärung abgeben? FAQ 20

Sehr häufig wir im Forum die Frage gestellt: Wann muss ich eine Steuererklärung abgeben? oder Welc...

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung FAQ 16

Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, auch ...

Anlage EÜR für 2009 online

Soeben habe ich die Nachricht erhalten, dass der Vordruck zur Einnahmenüberschussrechnung EÜR 2009...

Zuletzt geschrieben

Fachanwälte beraten Unternehmen Neu

Das Leistungsportfolio niedergelassener Fachanwälte ist sehr umfangreich. Die Rechtsgebiete, die d...

Professionelle Firmenvideos – so wird’s gemacht Neu

Imagefilme, Werbefilme, Produktvorstellungen – die Auswahl an Möglichkeiten, ein Unternehmen in Fo...

GmbH-Haftung – Geschäftsführer in der Wissensfalle Neu

Die Geschäftsführer der GmbH sind nicht annähernd so sicher vor der Haftung mit dem Privatvermögen...

Verschenken Sie zum Richtfest auch noch Gutscheine, Deko und Blumen? Neu

Wenn der Dachstuhl gesetzt ist, atmet der Bauherr erst einmal auf: das ganze Projekt ist endlich a...

Rentenversicherungspflicht: Selbstständige werden geschröpft! Neu

Es ist ja nun nicht so, als wären Selbstständige durch ihr Geschäftsrisiko und den großen Wettbewe...

Interessantes aus den E-Books

Wir antworten auf jede Frage

Gratis anmelden und Fragen stellen.
>> Jetzt anmelden und mitmachen

Interessantes aus den Vorlagen

Über den Autor Xing_icon

  • kein Profilbild vorhanden
  • Sabine Hutter
  • Mein Name ist Sabine Hutter und ich bin als selbständige Autorin und Webtexterin tätig. Als Staatlich geprüfte Betriebswirtin habe ich mich auf die Themen Existenzgründung, Unternehmen und Personalwesen spezialisiert.
  • http://www.content-texte.de
  • sabine.hutter@content-texte.de