Zeitanteilige Abschreibung
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Die Abschreibung von Wirtschaftsgütern muss im Anschaffungsjahr zeitanteilig erfolgen. Der Abschreibungszeitraum ist im § 7 (1) Satz 4 EStG geregelt:
4Im Jahr der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsguts vermindert sich für dieses Jahr der Absetzungsbetrag nach Satz 1 um jeweils ein Zwölftel für jeden vollen Monat, der dem Monat der Anschaffung oder Herstellung vorangeht.
Wird ein Wirtschaftsgut bspw. am 17. Mai des Jahres angeschafft, beträgt der Abschreibungszeitraum demzufolge 8 Monate.
Beispiel
Am 29. Juni des Jahres wird eine Digitalkamera im Wert von 1.680,- EUR netto angeschafft. Die Nutzungsdauer einer Kamera ist in der Abschreibungstabelle mit 7 Jahren angegeben. Die jährliche lineare Abschreibung beträgt somit 240,- EUR (1.680,- EUR / 7 Jahre).
Ermittlung der zeitanteiligen Abschreibung
Der Abschreibungszeitraum für die zeitanteilige Abschreibung des Anschaffungsjahres beträgt 7 Monate (Juni - Dezember). Damit dürfen im Anschaffungsjahr nur 7/12, das entspricht 140,- EUR des jährlichen Abschreibungsbetrages, berücksichtigt werden.
Quelle:
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Lexikon
- Nutzungsdauer
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Magazin
- Onlinerechner zur Ermittlung der linearen Abschreibung
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Über den Autor

- Evelyn Brandies
- Mein Name ist Evelyn Brandies, ich schreibe als Redakteurin u.a. für das Gründerlexikon. Weiterhin unterstütze ich als gelernte Bilanzbuchhalterin Existenzgründer beim Aufbau ihrer Buchhaltung.