Zahlungsverzug – Reaktionsmöglichkeiten des Lieferanten

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Ein heikles, aber dennoch sehr wichtiges Thema in Unternehmen ist der Umgang mit säumigen Zahlern. Der Zahlungsverzug ist heute fast schon an der Tagesordnung und gerade Gründer wissen oft nicht so recht, wie sie sich am besten verhalten. Die Gratwanderung zwischen dem Halten des wichtigen Kunden und der Gefahr, dessen Unmut auf sich zu ziehen, ist eine schwere Prüfung.

Allerdings muss sich jeder Existenzgründer darüber im Klaren sein, dass der Zahlungsverzug eines Kunden auch die eigene finanzielle Lage maßgeblich mitbestimmt und diese belastet. Deshalb sollten nicht nur die Samthandschuhe übergestreift werden, wenn es um einen Zahlungsverzug geht.

Zahlungsverzug muss nicht mit Mahnung festgestellt werden

Auch wenn es nach wie vor die Regel ist, dass Unternehmen ein Mahnwesen aufbauen, ist es nicht notwendig. Schon seit Jahren gilt, dass der Schuldner spätestens 30 Tage nach Zugang und Fälligkeit der Rechnung in Verzug ist. Das mehrstufige Mahnverfahren, bestehend aus Zahlungserinnerung, erster, zweiter, sowie dritter und letzter Mahnung ist also nicht mehr notwendig.

Dennoch lohnt sich zumindest der Versand einer Zahlungserinnerung, da die Geschäftsbeziehung durch einen sofortigen Mahnbescheid nur unnötig belastet würde. Um der finanziellen Notlage, die mit dem Zahlungsverzug der Kunden auch bei Jungunternehmern auftritt, zu entgehen, sollte eine Möglichkeit gefunden werden, freundlich aber konsequent zu mahnen.

Forderungen im Blick behalten

An erster Stelle steht hierbei eine gute und übersichtliche Aufstellung aller offenen Forderungen mit Angabe der Fälligkeit. Sobald sich die Fälligkeit nähert, aber noch keine Zahlung eingegangen ist, kann ein einfaches Telefongespräch Wunder bewirken. Mitunter ist auch die Rechnung gar nicht angekommen. Dieser Fall ist zwar unwahrscheinlich, kann aber vorkommen.

Ist der Schuldner bereits in Verzug geraten, kann eine Zahlungserinnerung helfen. Allerdings ist ein Schreiben beim Zahlungsverzug völlig ausreichend. Danach sollte der Mahnbescheid beantragt oder die Forderung an ein Inkassounternehmen übergeben werden.

Ratenzahlung bei Zahlungsverzug

Eine weitere Möglichkeit, die sich oft ergibt, wenn der Schuldner sich auf die Zahlungserinnerung hin meldet, ist die Vereinbarung einer Ratenzahlung. Befindet sich der Schuldner in einem kurzfristigen finanziellen Engpass und kann dies glaubhaft versichern, kann die Ratenzahlung für eine bessere Kundenbeziehung sorgen.

Allerdings sollte gerade beim bestehenden Zahlungsverzug darauf geachtet werden, dass der Kunde noch solvent ist. Andernfalls ist auch eine Ratenzahlung wenig wert. Zudem kann diese nur vereinbart werden, wenn dadurch die eigene wirtschaftliche Situation nicht gefährdet wird.

Quelle: http://www.akademie.de

Quelle:
Eigene Erfahrungen

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